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Cool Cats zur App CovPassCheck und 2G-Regel.

Kolumne von Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey

2G, was sonst?

Sie haben sich daran gewöhnt: ob beim Friseur, im Restaurant, Kino oder Theater, Museum oder Hotel, sogar bei der privaten Hochzeit oder Beerdigung wird gefragt, ob man geimpft, genesen oder - und da liegt der „Hase im Pfeffer“ – getestet ist.

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Derweil ist es allenthalben fast wie zu alten Zeiten, an den einschlägigen Orten stehen die Menschen wieder Schlange und auf dem Haufen. Nur wenig ist anders: man sieht viele mit Maske, etliche auch „oben ohne“ oder sie ist ihnen unter die Nase gerutscht. Wenn kontrolliert wird, dann meist nach der 3G-Regel. Da, wo der Andrang moderat ist - beim Friseur, im Restaurant oder Hotel auch schon mal etwas gründlicher. Da, wo die Schlangen länger sind und die Geduld der Wartenden entsprechend geringer, geht die Kontrolle fix. Ein flüchtiger Blick auf das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone oder in den gelben Impfpass muss da reichen.

Die Echtheit der Dokumente spielt kaum eine Rolle. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums steht zwar: „Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen“. Ich selbst bin noch nie danach gefragt worden und wurde auch schon mal durchgelassen, als ich versehentlich einen x-beliebigen Barcode auf meinem Handy vorgezeigt habe.

App CovPassCheck

Man mag es kaum glauben, es gibt tatsächlich ein Programm mit dem Namen CovPassCheck, das seit dem Start des digitalen Impfausweises in den App-Stores kostenlos erhältlich ist. Damit kann man blitzschnell mit einem gewöhnlichen Smartphone die entsprechenden Zertifikate lesen und verifizieren. Angeblich soll es auch schon 327000-mal heruntergeladen worden sein. Ich habe es allerdings noch nie in Aktion gesehen und ob es tatsächlich genutzt wird, darüber gibt es keinerlei Informationen.

Ein Schnelltest muss vor allem anzeigen, ob eine Person eine Gefährdung darstellt, also ob sie Viren in einer Menge (die sog. Viruslast) ausstößt, die für eine Ansteckung ausreicht. Bei einer abklingenden Infektion sinkt die Viruslast unter die Nachweisgrenze der Schnelltests und ist nur noch mit dem empfindlicheren, aber zeitaufwendigen PCR-Test zu erfassen. Gleiches gilt auch für die frühe Phase der Infektion. Nur, da steigt die Viruslast rasch an. So kann eine morgens um 8 Uhr negativ getestete Person nachmittags schon hochinfektiös sein.

Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey.

Die Anforderung an diese Tests besteht also darin, infektiöse Menschen zu identifizieren. Ein falsch positiver Test ist zwar ärgerlich, weil der Betroffene bis zum Vorliegen eines PCR-Tests in Quarantäne muss, gefährlich für die Allgemeinheit ist das aber nicht. Wirklich gefährlich sind die falsch negativen Testergebnisse und die gibt es massenhaft.

Berater eines Testzentrums

Ich berate zusammen mit einem Kollegen seit einigen Monaten den Betreiber eines Testzentrums. Er betreibt einen beträchtlichen Aufwand, um die Zuverlässigkeit der in seinen Einrichtungen gewonnenen Proben zu gewährleisten. Da das Coronavirus bei einem Infizierten immer im Rachen (medizinisch Pharynx), aber keineswegs obligat im Mund oder im vorderen Nasenbereich auftritt, haben wir uns inzwischen darauf geeinigt, mit einem geeigneten Tupfer grundsätzlich Proben sowohl durch den Mund (oropharyngeal) als auch durch die Nase (nasopharyngeal) zu entnehmen.

Für die Getesteten gibt es zwar Schlimmeres, aber angenehm ist das trotzdem nicht und beides muss man können, eine 5-minütige Einweisung reicht da nicht. Wir haben unsere Mitarbeiter deshalb ärztlich geschult, ihr Wissen mit einem speziellen Programm zertifiziert und überwachen die Entnahme der Proben regelmäßig.

Ich bin seit Februar diesen Jahres vollständig geimpft. Eigentlich hätte ich meine Freiheit seither gerne genossen. Trotzdem musste ich vielerorts die lästige Testpflicht über mich ergehen lassen. Insgesamt bin ich seit März 34 mal in unterschiedlichsten Institutionen getestet worden. Nur in vier Fällen würde ich bestätigen, dass der Test mit ausreichender Zuverlässigkeit geeignet war, eine Infektiosität nachzuweisen. In den anderen 30 Fällen halte ich den Test für nicht mehr als ein Alibi.

Effektive Kontrolle nicht möglich

Man kann also konstatieren: Eine Identifikation von Infizierten kann mit den derzeit angewandten Verfahren allenfalls im Bereich Zufalls verortet werden, eine effektive Kontrolle des Infektionsgeschehens ist so nicht möglich. Wenn aber alle Maßnahmen und Einschränkungen wenig bringen und eigentlich nur nervig sind, kann man es dann nicht gleich bleiben lassen? Die Geimpften werden kaum noch schwer krank. Die Impfschlamper und die Impfverweigerer werden einer Infektion mit der Delta-Variante nicht entgehen. Wenn sie schwer erkranken, sind es selbst schuld.

Diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, sind gering an Zahl. Sie müssen weiterhin besondere Vorsicht walten lassen. Das müssen sie aber ohnehin, solange dieses Virus existiert und das wird sehr, sehr lange sein. Nur die Kinder unter 12 Jahren setzt man bei einer derartigen Durchseuchungsstrategie einem unkalkulierbaren Risiko aus. Allerdings scheint auch für sie eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bald möglich zu sein. Spätestens dann, wenn auch allen Kindern eine Impfung zur Verfügung steht, sind nach meiner Ansicht einschränkende Maßnahmen nicht mehr zu rechtfertigen. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gesundheitssystem im nächsten Winter noch einmal so unter Druck geraten wird, wie in der Saison 20/21.

Wie sicher sind Corona-Schnelltests?

Eine 3G-Regel wäre nur dann vertretbar, wenn die Qualität der Schnellteste, wo auch immer sie stattfinden, deutlich verbessert wird. An einer qualifizierten Schulung und Zertifizierung der Tester und der Testzentren führt dann kein Weg vorbei. Klar ist, das würde den Preis eines Schnelltests drastisch verteuern. Der allerdings müsste dann natürlich von denjenigen zu zahlen sein, die die Impfung verbaselt oder verweigert haben. Da wäre es vielleicht sinnvoll, in jeder Teststation auch die Möglichkeit zur – kostenlosen - Impfung anzubieten...

Freiheit nicht vorenthalten

Geimpften und Genesenen wird man ihre Freiheit nicht mehr vorenthalten können. Wenn man die Qualität von Schnelltesten nicht drastisch verbessern und die Kliniken vor Überlastung schützen will, ist eine 2G-Regel alternativlos und sie muss einfach und effektiv überprüft werden.

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Angesichts des Wirrwarrs an Bestimmungen und der überwiegenden Schlamperei aller Kontrollen ist mein Optimismus für die nächste Zeit aber doch eher verhalten.

| Autor: Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey