
Weniger Verfahren zur Kindeswohlgefährdung
Wie das Statistische Landesamt IT.NRW im Juli 2020 mitteilte, gab es in Herne im Jahr 2019 insgesamt 923 Verfahren zur Einschätzung des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung. Im Vergleich zu 2018 sind es 10 Verfahren weniger.
Mehr Fälle von akuter Kindeswohlgefährdung
Jedoch gab es mit 117 Fällen mehr Feststellungen der akuten Kindeswohlgefährdung. Die Zahl dieser Fälle stieg 2019 um 28 Fälle. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 lag die Zahl bei 89 akuten Kindeswohlgefährdungen.
Dennoch lag, laut IT.NRW, 2019 nach dem Ausgang von 497 Verfahren keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf vor. Dies sind 89 weniger als im Jahr 2018.
Mehr Verfahren NRW-weit
In ganz Nordrhein-Westfalen hingegen gab es in 2019 14,1 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung. Die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben als Teil ihres Schutzauftrags in 49.707 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Im Jahr 2018 waren es 43. 578.
In den Verfahren, in denen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren Anzeichen von Vernachlässigung sowie körperliche und psychische Misshandlungen die häufigsten Gründe.
Fälle werden von unter anderem von Polizei, Erziehern, Nachbarn, oder Verwandte, gemeldet
Die Jugendämter in NRW wurden in mehr als jedem vierten Fall durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen.
In 16,2 Prozent der Fälle haben Nachbarn, Bekannte oder Verwandte des Kindes auf eine mögliche Gefährdung aufmerksam gemacht. Ebenso haben, das Personal von Schulen oder Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in 14,4 Prozent der Fälle auf eine Gefährdung hingewiesen.
Jeder zehnte Hinweis an das Jugendamt erfolgte anonym.