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Nach drei Wahlperioden war Schluss

Drei Wahlperioden des Europa-Parlaments leitete Maria Schmidt ab 2001 das örtliche Wahlkreisbüro von MdEP Dr. Renate Sommer (CDU). Nach der dritten Wiederwahl Sommers Ende Mai 2014 befristete die Abgeordnete den Arbeitsvertrag ihrer mit 1.400 Euro monatlich entlohnten Büroleiterin auf das Jahresende 2014. Der Grund: Der Umzug vom angemieteten Büro an der Heinrichstraße 5 in ein wesentlich größeres Büro im eigenen Haus Heinrichstraße 23. Dort, so die Absicht der Abgeordneten, solle in Zukunft ein wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt werden und den Job der auch in der Kommunalpolitik für die CDU als Stadtverordnete tätigen Maria Schmidt mit erledigen.

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Doch die langjährige und 20 Stunden in der Woche tätige Büroleiterin akzeptierte das plötzliche Ende ihrer Arbeit zum Jahresende 2014 nicht und zog mit den Anwälten Tidow und Ocken vor das Arbeitsgericht an der Schillerstraße. Die Reaktion der Abgeordneten: Sie ließ der Befristung sicherheitshalber eine fristgerechte Kündigung des Arbeitsvertrages zum 31. Mai 2015 folgen, die Maria Schmidt mangels Kündigungsschutz wegen der geringen Zahl der für Dr. Sommer tätigen Mitarbeiter nicht angriff.

Die Kammer von Arbeitsgerichts-Direktor Dr. Dewender verhandelte Mitte Februar und jetzt in der letzten Maiwoche. Erstens, so die Kammer, vermisse man einen Sachgrund für die Befristung eines so lange vertrauensvoll verlaufenen Arbeitsverhältnisses auf nur noch sechs Monate, und zweitens würde der Arbeitsplatz der Klägerin nicht wegfallen sondern "muss von irgendjemandem schließlich übernommen werden."

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Deshalb der Vorschlag des Gerichts, der Klägerin mit 4.200 Euro brutto zumindest drei der fünf Gehälter bis Ende Mai als Abfindung zu zahlen. Doch wegen des komplizierten Systems der Bezahlung von Mitarbeitern der Abgeordneten durch die Parlamentsverwaltung schied diese Möglichkeit aus, wie Ehemann und Anwalt Jürgen Sommer und Rechtsanwalt Kilicli nach telefonischer Rücksprache mit der Abgeordneten zu bedenken gaben. Daraufhin entschieden sich Klägerin Schmidt und ihr Anwalt Ocken nach einer Beratung auf dem Flur, die Klage entscheiden zu lassen. Das Urteil: Die Befristung zum Jahresende wurde für unwirksam erklärt. Damit dauerte das Arbeitsverhältnis bis Ende Mai an, und bei Rechtskraft muss die Parlamentsverwaltung die fünf aufgelaufenen Gehälter (7.000 Euro brutto) überweisen. (AZ 4 Ca 192/15)

| Autor: Helge Kondring
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