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Mit Salmonellen-Verdacht in der Hospitalküche

Schon der Verdacht auf Salmonellen im Verdauungstrakt ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Und wenn der Verdacht auch noch bei einem Koch in der Großküche eines Krankenhauses besteht, sollten bei dem Betroffenen schon die Alarmglocken klingeln. Immerhin sind solche Großküchen "der klassische Verbreitungsbereich" der giftigen und ansteckenden Stäbchenbakterien, wie Rechtsanwalt Norbert H. Müller jetzt Arbeitsrichterin Rohkämper-Malinowski die Gründe erläuterte, warum sich die Zentralen Versorgungsdienste (ZVD gmbH) der evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel im Oktober fristlos von einem seit 30 Jahren in der Küche für die drei Krankenhäuser beschäftigten Koch getrennt hatten.

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Der 59-Jährige war mit heftigem Durchfall zum Arzt gegangen, der im Lauf der Behandlung insgesamt vier Stuhlproben untersuchte. Doch bevor das Ergebnis von drei der vier Stuhlproben feststand, hatte sich der Mann wieder als gesund zurückgemeldet. Als das Ganze rauskam, handelten die Verantwortlichen umgehend, schickten den Koch sofort nach Hause und krempelten drei Tage lang die Krankenhausküche um. Alles wurde desinfiziert, und alle Lebensmittel, mit denen der Koch möglicherweise in Berührung gekommen war, wurden vernichtet.

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Trotz dieses klaren Verstoßes gegen die Meldepflichten des Infektionsschutzgesetzes, über die jeder Mitarbeiter bei Schulungen informiert wird und das auch schriftlich quittiert, bot man dem Mann mit Billigung des Betriebsrats außergerichtlich noch eine gütliche Trennung zum Jahresende mit sofortiger Freistellung und Abrechnung bis dahin an. Der Koch akzeptierte das nicht und klagte mit Rechtsanwalt Ayasse vor dem Arbeitsgericht. Im Gütetermin gab Richterin Rohkämper-Malinowski der Klägerseite noch zu bedenken, dass ihr Angebot einer gütlichen Trennung nicht mal so weit wie das des Arbeitgebers gegangen wäre. ZVD-Anwalt Müller stellte das Angebot zwar noch einmal in den Raum, doch die Gegenseite lehnte noch einmal ab. Das Argument von Klägeranwalt Ayasse, "dass dann jeder, der mal Durchfall hat, zu Hause bleiben müsste, um das Ergebnis der Stuhlprobe abzuwarten", konterte ZVD-Anwalt Müller mit der Frage: "Wie würden wir denn hier diskutieren, wenn wir drei Tote hätten?" Eine Entscheidung über die Kündigungsschutzklage fällt im Kammertermin im Januar. (AZ 1 Ca 2648/14)

| Autor: Helge Kondring
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