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Symbolbild Zollkontrolle.

Sicherheitsdienst beschäftigt Mann illegal

Zoll beendet illegale Beschäftigung

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund (HZA-Do) überprüften am Mittwoch (4.1.2023) aufgrund eines Hinweises einen in einem Herner Krankenhaus tätigen Sicherheitsdienst. Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein syrischer Staatsangehöriger. Der 33-jährige Syrer wies sich mit einem österreichischen Reisepass für Ausländer aus.

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Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen syrische Staatsangehörige jedoch einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Da der Mann über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.

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Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Freitag, 6. Januar 2023 | Quelle: HZA Dortmund