Weihnachtsgeld in drei Raten bis Juni
Herten/Herne. Eigentlich sollte es auf freiwilliger Basis Anfang 2014 nachgezahlt werden: Das tariflich abgesicherte Weihnachtsgeld (Jahresleistung) für die Beschäftigten der Quattro Werbetechnik GmbH an der Schlägel- und Eisenstraße 48 in Herten. So sah es ein im Herbst 2013 abgeschlossener Sanierungs-Tarifvertrag vor, zu dessen Absicherung ein Anerkennungs-Tarifvertrag folgte.
Doch die Beschäftigten warteten vergebens auf das überfällige Geld und zogen in mindestens zehn Fällen mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes in Person von Justiziarin Zederbohm-Schröder vor das Arbeitsgerichts Herne. Dort sollten in dieser Woche zehn Gütetermine vor verschiedenen Kammern stattfinden, die jedoch kurzfristig von der Terminrolle genommen wurden.
Geschäftsführer Gregor Bahc zeigte im letzten Augenblick Einsicht und schloss mit den zehn Mitarbeitern Anerkennungsvergleiche. Darin verpflichtet sich die Arbeitgeberseite, die ausstehenden Beträge, zwischen 511 und 1024 Euro, in drei Raten bis Juni nachzuzahlen. Geschieht das nicht, kann aus diesen Vergleichen vollstreckt werden. (AZ 1 Ca 891/14 und neun andere)