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Teilnehmer der Gründungsversammlung.

Verein zur Förderung des Arbeitsrechts

Einen Verein zur Förderung des Arbeitsrechts an der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) Münster gründen und etablieren. Dortige Studierende, die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre, die westfälische Arbeitsgerichtsbarkeit, regionale Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerverbände und die Fachanwaltschaft zusammenbringen. Dauerhaft und strukturiert Wissen, Argumente, Standpunkte, Erfahrungen und Zukunftsperspektiven austauschen, vertreten und weiterentwickeln. Eine gemeinsame Idee, welche die beiden Hauptinitiatoren, Prof. Dr. Clemens Höpfner (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der WWU) und Dr. Holger Schrade (Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm) nun in die Tat umsetzen konnten.

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Am Mittwoch (13.2.2019) trafen sich 18 Gründungsmitglieder im Karl-Bender-Saal der Universität zu Münster. Vertreten waren dabei Angehörige aller Zielgruppen. Es folgten der Satzungsbeschluss sowie die Wahlen zum dreiköpfigen Vorstand und zum Wissenschaftlichen Beirat. Die künftigen Aktivitäten des Vereins werden sich auf das Arbeitsrecht konzentrieren und sollen gleichwohl vielfältig sein. So sind Diskussions- und Vortragsveranstaltungen, Tagungen und Symposien vorgesehen, die je nach Format und Thema auch für die interessierte Öffentlichkeit geöffnet werden können. Daneben stehen die arbeitsrechtliche Aus- und Fortbildung ebenso auf dem Programm, wie die Unterstützung von Bibliotheken und die Förderung wissenschaftlicher Arbeit nebst einer Hilfestellung bei der Veröffentlichung entsprechender Publikationen.

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Nach dem Ergebnis der Vorstandswahlen wird Prof. Dr. Clemens Höpfner für die Dauer von drei Jahren als Vorstandsvorsitzender fungieren. LAG-Präsident Dr. Holger Schrade, ebenfalls in den Vorstand gewählt, verspricht sich von der Beteiligung der Justiz und der Richterschaft, neben einer Stärkung der arbeitsrechtlichen Aus- und Fortbildung, auch eine Intensivierung des Kontakts zu den Studierenden der WWU. Bereits seit Jahren kooperiere das Landesarbeitsgericht mit den arbeitsrechtlichen Instituten der Universitäten Bielefeld und Bochum. Das spiegele sich in der Nachfrage dort ausgebildeter Referendarinnen und Referendaren nach der Durchführung ihrer Wahlstation in der Arbeitsgerichtsbarkeit wieder, so LAG-Präsident Dr. Schrade am Rande der Gründungsversammlung. Der Verein biete – neben seinen weiteren Möglichkeiten – eine geeignete Plattform dafür, vermehrt Studierende der WWU für das Arbeitsrecht und eine spätere Tätigkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu gewinnen.

| Quelle: LAG Hamm