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Nurten Özcelik .

Sparkasse bastelt am Arbeitszeitmodell Özcelik

Der Rechtsstreit um die Anrechnung ehrenamtlicher und von der Gemeindeordnung geschützter Tätigkeit der SPD-Stadtverordneten Nurten Özcelik auf ihre Arbeitszeit bei der Herner Sparkasse ist auch nach dem Kammertermin vor dem Arbeitsgericht unter Vorsitz von Gerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender noch nicht zu Ende. Die seit fast einem Vierteljahrhundert bei der Sparkasse beschäftigte Mitarbeiterin im Service-Bereich der Hauptstelle hatte im Frühjahr mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Weidemann Klage erhoben, weil die Personalabteilung im November 2015 nach der Umstellung der EDV festgestellt hatte, dass die 44-Jährige mit ihrer Arbeitszeit erheblich ins Minus gerutscht war. Deshalb ging die Arbeitgeberin dazu über, mandatsgebundene Tätigkeiten der Mitarbeiterin, die außerdem noch zweite Vorsitzende des Integrationsrats ist, nur noch zur Hälfte bei der Arbeitszeit anzurechnen. Die andere Hälfte, so wurde der Kommunalpolitikerin aufgegeben, solle sie nacharbeiten.

Beim Blick in die Gemeindeordnung NRW ist das durchaus möglich, wenn es sich bei der Arbeitszeit des Mandatsträgers um flexible Arbeitszeit handelt. Doch dem sei nicht so, wie die Klägerin ihren Anwalt dem Gericht vortragen ließ. Sie habe seit 2003 eine durch Vertragsänderung festgelegte Arbeitzeit von 8.30 bis 14 Uhr und könne sich auch die von den Gremien, in denen sie tätig sei, vorgegebenen Zeiten ihrer Mandatsausübung nicht selbst einteilen. Dem widersprachen Personalleiter Hofmann und Sparkassenanwältin Hansen ausdrücklich. Die Festlegungen des damaligen Vertrages mit der Reduzierung der Arbeitszeit auf 75 Prozent hätten die Arbeitszeit vormittags lediglich als einen Schwerpunkt festgelegt. Im Übrigen sollten aber die seit drei Jahrzehnten üblichen "flexiblen Arbeitszeiten" auch für die Klägerin weiter in Kraft bleiben. Und das bedeutete einen Zeitrahmen zwischen 7.30 und 19 Uhr. Konkret also auch eine Anrechnung von ehrenamtlicher Tätigkeit auf die Arbeitszeit von nicht mehr als der Hälfte.

v.l. Dr. Frank Dudda, Nurten Özcelik, Murat Hazinedar.

Die Kammer von Richter Dr. Dewender, selbst Mitglied der CDU-Fraktion im Rat der Nachbarstadt Bochum, schickte die Parteien schließlich mit einem zumindest bis zum Zeitpunkt der nächsten Kommunalwahl im Juni 2020 akzeptablen Vergleichsvorschlag in außergerichtliche Lösungsverhandlungen: Festschreibung der Kernarbeitszeit von 8.30 bis 14 Uhr mit voller Anrechnung bei mandatsgebundenen Tätigkeiten innerhalb dieses Zeitraums und zeitlichen Abweichungen nur dann, "wenn Not am Mann ist," wie Klägerin Özcelik ergänzte. Der telefonisch informierte Sparkassenvorstand reagierte grundsätzlich positiv, wie Personalchef und Anwältin nach langer Pause der Kammer mitteilten. Feinheiten müssen jetzt noch ausgehandelt werden.

Noch im Mai war Nurten Özcelik einer Bitte des Ratsamtes der Stadt nachgekommen, "als geeignete Dolmetscherin" beim Besuch einer Herner Delegation in der möglichen Partnerstadt Besiktas (Istanbul) mit dabei zu sein und hatte damit einen neuen Konflikt vom Zaun gebrochen. Der Besuch vom 4. bis 9. Mai umfasste auch drei Arbeitstage, den sie als Urlaub auch bekam. Das allerdings unter Anrechnung auf ihren Jahresurlaub und ohne Gutschrift als Sonderurlaub. (AZ 4 Ca 637/16)

Freitag, 1. Juli 2016 | Autor: Helge Kondring