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Am Montag, 14.12.2020, entfällt vorerst der Präsenzunterricht an den Schulen.

Krisenstab mit Infos zur Corona-Lage am 11. Dezember

Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt

Am Freitag (11.12.2020) hat der städtische Krisenstab erneut zur Corona-Lage beraten und folgendes mitgeteilt.

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Die Stadt Herne bereitet aktuell eine Allgemeinverfügung vor, die weitere Maßnahmen für das Stadtgebiet beinhalten soll. Geplant ist, dass für Besucher von Senioreinrichtungen eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gelten soll. Dies hatte Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda am Donnerstag (10.12.2020) befürwortet (halloherne berichtete). Diese Masken werden jedoch nicht von den Einrichtungen gestellt, heißt es von der Stadt.

Ebenfalls soll in der Allgemeinverfügung festgelegt werden, dass das für das Personal von Senioreneinrichtungen verpflichtend zweimal wöchentlich ein Schnelltest durchzuführen ist. Das bedeutet nicht, dass für den Publikumsverkehr Schnelltests in den Einrichtungen genommen werden. Diese Vorschläge stimmt die Stadt Herne nun mit dem Land NRW ab. Sie seien daher noch nicht gültig.

Auszüge aus der Schulmail

Das Land NRW hat am Freitagmittag entschieden, ab Montag, 14. Dezember 2020, die Verpflichtung zum Präsenzunterricht an den Schulen auszusetzen. Darüber hat das Schulministerium in einer Schulmail die Schulen informiert. Hier Auszüge daraus:

„Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen: In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

[...] Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. [...] Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist. [...]] An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. [...]"

Das Land NRW hat die Schulen gebeten die Erziehungsberechtigten entsprechend zu informieren. Die Organisation obliegt den Schulen. Die Stadt Herne hat hier keine Einflussmöglichkeiten. Die vollständige Schulmail des Landes ist unter dem folgenden Link nachzulesen: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schul mail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten.

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Unter den zuletzt gemeldeten Fällen befanden sich welche von der Realschule Strünkede und der Gesamtschule Wanne-Eickel und der Jugendeinrichtung „Die Wache“.

| Quelle: Christoph Hüsken / Pressebüro der Stadt Herne
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