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Der Geltungsbereich für die Ldil-Ansiedlung.

Öffentliche Auslegung für Lidl-Bebauungsplan

Die Bezirksvertretung Eickel berät in ihrer Sitzung am Donnerstag (3.9.2015) die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.9, Ansiedlung eines Lidl-Discountmarkt an der Holsterhauser Straße. Im südlichen Teil des Plangebiets befindet sich derzeit ein REWE-Lebensmittelladen, nördlich davon liegt ein brachliegendes Grundstück mit leerstehenden Gebäuden. Wegen der Verlagerung des Geschäfts auf das ehemalige Heilmann-Gelände an der Dorstener Straße wird der Standort an der Holsterhauser Straße von REWE aufgegeben. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine Nachnutzung des gesamten Areals für LIDL ermöglicht werden. Für einen Discountmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 qm auf dem insgesamt 8.100 qm großen Gelände.

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Hierzu ist die Erweiterung der Parkplatzanlage von rund 60 auf etwa 110 Stellplätze vorgesehen. Die Erschließung und Anlieferung des Standortes soll über die Holsterhauser Straße erfolgen. "Durch das Bebauungsplan-Verfahren soll die Verträglichkeit der Planung hinsichtlich der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung im Westen des Plangebietes gesichert werden", so die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage.

Im östlichen Bereich des Plangebietes solle eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Brennerstraße und Holsterhauser Straße planungsrechtlich gesichert werden. Hier sei vorgesehen, im Bereich der bisherigen Zufahrt unter Einbeziehung einer Teilfläche der Hafenbahn einen Fuß- und Radweg zu schaffen.

Montag, 24. August 2015