halloherne.de lokal, aktuell, online.

Notstand in der Rezeption im Hotel Loemühle

Kreis Recklinghausen/Herne. Als neuer Mann an der Rezeption des Hotels Loemühle hinterließ der gebürtige Thailänder Natthapong B.-U. nach seiner Einstellung Anfang April einen guten Eindruck. Zusammen mit einem mittlerweile im Herbst ausgeschiedenen Operations-Manager und einer ebenfalls wegen Beschäftigungsverbots nicht mehr tätigen schwangeren Kollegin bildete er das erforderlich Trio für ein Zwei-Schicht-System innerhalb einer Fünf-Tagewoche. Das Ziel des Mannes war es aber, schrittweise die Arbeitszeit etwas zu verringern, da er nach Darstellung von Geschäftsführer Berkelmann in wechselnden Abständen für die thailändische Botschaft als Dolmetscher in Frankfurt tätig war.

Das kollidierte aber nach dem Ausscheiden der beiden Kollegen mit den Anforderungen an der Rezeption, wo die Geschäftsführung mittlerweile erst eine Nachfolgerin gefunden hat, die dazu noch ein duales Studium absolviert. Im Oktober kündigte der Thai auch noch zum Jahresende und hatte bis dahin erst fünf seiner 25 Urlaubstage genommen. Ab 4. Dezember bis einschließlich 16. Dezember arbeitsunfähig, ließ der Mann sich ab dem 17. Dezember vom Medizinischen Dienst (MdK) wieder gesund schreiben, um seinen Resturlaub bis zum Jahresende abzunehmen. "Mein Mandant war platt, hatte erst fünf Tage Urlaub und auch noch reichlich Überstunden," ließ er seinen Anwalt Dr. Drees vortragen. Doch in der Rezeption schlummerten noch ungelöste Probleme in Form "buchhalterischer Differenzen", die nach Darstellung des Geschäftsführers am Montag (22. Dezember) vor dem Arbeitsgericht Herne nur von diesem Mitarbeiter aufgeklärt werden könnten.

Doch der hatte mit Dr. Drees auf die Aufforderung, auch den restlichen Dezember noch zu arbeiten, mit einer Verfügungsklage reagiert, wegen des noch offenen Urlaubs nicht mehr zurückkehren zu müssen. Und damit, so gab Kammervorsitzende Große-Wilde dem Geschäftsführer und seinem Anwalt Duits zu bedenken, habe er im Eilverfahren bei einem durch Kündigung bereits beendeten Arbeitsverhältnis allein schon wegen des gesetzlichen "Vorrangs von Urlaub in natura vor Abgeltung durch Geld" die Trümpfe in der Hand. "Hier ist zwar einiges nicht rund gelaufen," so das Gericht, doch der Antrag der Arbeitgeberseite erfülle die notwendigen Voraussetzungen für "das erforderliche, betriebliche Interesse" bei allem Verständnis für die angespannte Situation nicht. Und so endete der Streit friedlich. Der Thai muss nicht mehr zurückkommen, und die Eheleute Berkelmann hoffen jetzt auf eine passende Ersatzkraft, die sie schon seit Oktober suchen. (AZ 3 Ga 38/14)

Montag, 22. Dezember 2014 | Autor: Helge Kondring