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Die Bundesagentur für Arbeit setzt ab 1. Juli 2025 auf sichere Online-Kanäle und verzichtet auf E-Mails.

Bundesagentur für Arbeit setzt auf sichere Kanäle

Mehr online, weniger per E-Mail

Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten in der digitalen Kundenkommunikation haben für die Bundesagentur für Arbeit (BA) oberste Priorität. Aus diesem Grund schränkt die BA die unsichere E-Mailkommunikation ein und setzt auf die sicheren digitalen Zugangswege von Online-Portal und App-Angebot, teilte sie am Donnerstag (26.6.2025) mit. Los gehen soll es ab Dienstag, 1. Juli 2025.

Videokommunikation, Online-Terminvergabe, Kunden-Apps: Die BA bietet ihren Kunden zahlreiche Online-Angebote, die im Laufe der vergangenen Jahre schrittweise weiterentwickelt wurden.

Praktische Upload-Funktion

Die App BA-mobil beispielsweise bietet eine praktische Upload-Funktion an, über die Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen können. Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die App außerdem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.

Digital eingereichte Unterlagen im Online-Portal oder der Kunden-App werden teilweise bereits automatisch weiterverarbeitet. Kundenanliegen lassen sich somit viel schneller bearbeiten als die Inhalte von eingehenden Mails, die oftmals unvollständig sind und in vielen Fällen zu Nachfragen bei Kunden führen. Davon profitieren auch die Beschäftigten der BA: Die gewonnene Zeit können sie für die individuelle Kundenberatung nutzen.

Ab Dienstag, 1. Juli 2025 werden die Agenturen für Arbeit daher bundesweit die Erreichbarkeit über den E-Mailkanal einstellen. Die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agenturen für Arbeit werden ab sofort deaktiviert. Kunden können sich natürlich wie bisher telefonisch oder postalisch an ihre Agentur für Arbeit wenden. Persönliche Vorsprachen sind ebenso möglich. Die BA empfiehlt hier eine vorherige Terminvereinbarung.

Informationen zur Nutzung der eServices finden sich unter diesem Link. Informationen zur Nutzung der Kunden-App BA-mobil finden sich hier.

Donnerstag, 26. Juni 2025 | Quelle: Bundesagentur für Arbeit