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Gleichen nicht wie ein Ei dem anderen

Lebensmittelkontrolleurinnen

Sie arbeiten gemeinsam in einer Dienststelle des Kreises Recklinghausen und kontrollieren Lebensmittel im Kreis und in der kreisfreien Sadt Herne. Doch bei der Bezahlung gibt es Unterschiede zwischen 300 bis gut 500 Euro, weil der Kreis den Großteil der Lebensmittelkontrolleure in die Tarifgruppe 9b des Tarifvertrags öffentlicher Dienst - VKA eingestuft hat, während die Stadt Herne ihre beiden Lebensmittelkontrolleurinnen in der Tarifgruppe 9a eingestuft hat. Der Kreis hatte ohne Abstimmung mit Herne die Höhergruppierung auch in der Ausschreibung neuer Stellen vorgenommen, um im Rahmen dieser „Personalhaltungs-Gewinnungs-Maßnahme“ mehr Interessenten für diese Stellen zu finden.

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Die beiden Kontrolleurinnen auf der Gehaltsliste der Stadt Herne, die durch ihre Eingruppierungen damit rund zehntausend Euro pro Jahr einspart, hatten mit Rechtsanwalt Thormann Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erhoben, um rückwirkend bis zum Sommer 2017 in die Tarifgruppe 9b eingestuft zu werden.

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Hernes Rechtsdirektor Dirk Maykemper räumte auch im ersten der beiden Termine ein, „dass diese Information sehr unglücklich gelaufen sei, weil der Kreis das mit Herne nicht abgestimmt habe, und das Problem sich deshalb auswächst.“ Wegen möglicher außergerichtlicher Rücksprachen zwischen den Parteien regte Gerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender deshalb an, das Verfahren erst einmal ruhend zu stellen. Vielleicht sind beide Parteien demnächst auch klüger, weil die Stadt Solingen in einem Vergleichsfall in der Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Solingen beim Landesabeitsgericht in Düsseldorf liegt. Vorläufiges Ende in Herne: „Das Verfahren ruht.“ AZ 4 Ca 1448/20

| Autor: Helge Kondring