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Wer einen positiven Corona-Test hat, muss sich für fünf Tage in Isolation begeben. Das bisherige Freitesten entfällt aber nun.

NRW-Landesregierung hat die Quarantäneverordnung angepasst

Kein Freitesten mehr für Corona-Infizierte

Die Landesregierung hat die Test- und Quarantäneverordnung angepasst. Ab Mittwoch, 30. November 2022, gelten somit neue Quarantäneregelungen. Corona-Infizierte müssen sich nach fünf Tagen in Isolation nicht mehr freitesten. Die Isolation endet automatisch nach fünf Tagen.

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Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei niedergelassenen Ärzten kostenfrei erfolgen. Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.

Tag der Testung wird nicht mitgezählt

Gezählt wird ab Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag eins der Isolierung, das heißt, der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitsverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die wesentlichen Informationen unter https://www.mags.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-test-und- quarantaeneverordnung-testpflicht-zur-freitestung-entfaellt zusammengefasst.

| Quelle: Katharina Weitkämper / Stadt Herne