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Freistellung und drei Gehälter

Jobverlust nach gut einem Jahr

Am 1. April 2019 eingestellt, erhielt die Leiterin des Rechnungswesens der Müntefering Umweltservice GmbH in Crange schon 14 Monate später am 10. Juni 2020 die Kündigung. Grund war ein Gesellschafterbeschluss vom Oktober 2019, die Verwaltungsaufgaben der GmbH und ihrer Schwestergesellschaft Heinrich Müntefering Industrie- und Stadtreinigung an Dritte übergehen zu lassen.

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Die nach eigener Aussage vor der Kammer von Arbeitsrichter Kühl für „Rechnungsstellung und Rechnungswesen“ zuständige Frau nahm diese Verlagerung ihres Aufgabengebiets nicht hin und erhob mit Rechtsanwalt Liebig Klage vor dem Arbeitsgericht. Dort deutete Firmenanwalt Windeln mit der Aussage „Wir sind vergleichsbereit“ die Bereitschaft seiner Mandantin an, auch ohne eine Entscheidung des Gerichts auf die ehemalige Mitarbeiterin zuzugehen. Die Kammer hatte nach einer Zwischenberatung den Parteien den Vorschlag unterbreitet, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 4.200 Euro Mitte Juli als beendet anzusehen, aber die Klägerseite war mehr für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. September ohne Zahlung einer Abfindung.

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Da auch der Prozessvertreter des Unternehmens dieser Lösung den Vorzug gab, endete das Verfahren mit einem Vergleich. Das Abeitsverhältnis endet danach Ende September, und die bereits kurz nach ihrer Kündigung freigestellte Klägerin erhält für die Monate Juli, August und September noch jeweils 2.800 Euro brutto sowie ein Zeugnis nach eigenem Entwurf, das ihr Anwalt dem Ex-Arbeitgeber zuleitet. Der aufgelaufene Jahresurlaub gilt wegen der dreimonatigen Freistellung als abgenommen. (AZ 2 Ca 1140/20)

| Autor: Helge Kondring