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und jetzt noch ein Strafurteil

Job verloren - Mann verloren

Vor gut einem Jahr musste sich das Herner Arbeitsgericht mit einem Betrugsfall in der St. Elisabeth-Gruppe beschäftigen, bei dem es zunächst um 92 fingierte Rechnungen mit Honorarzahlungen an nicht existierende Dozenten aus dem Weiterbildungsbereich ging, und bei dem ein Gesamtschaden von 69.000 Euro entstanden war. Die zuständige Sekretärin, deren Mann im Aufnahmebereich eines der Krankenhäuser der Gruppe beschäftigt war und sich nach Aufdeckung der Abrechnungs-Betrügereien das Leben nahm, hatte nach Feststellung der Umleitung der Honorare auf das Konto ihres Mannes nicht nur einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung ihres Arbeitsvertrages sondern auch eine Schuldanerkenntnis über 69.000 Euro unterschrieben (halloherne berichtete).

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Jetzt landete der Fall strafrechtlich am Schöffengericht Wanne-Eickel, wo die Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte. Heraus kamen schließlich 58 Urkundenfälschungen mit einem Gesamtschaden von immerhin noch 54.000 Euro. Die jeweils nötige Zweitunterschrift der Kollegin, die die Rechnungen an die Buchhaltung weiterleitete, fälschte die Frau, die bis zu ihrer sofortigen Entlassung für die Weiterbildungsseminare zuständig war. Wie schon vor einem Jahr die dritte Kammer des Arbeitsgerichts wunderte sich jetzt auch die Strafkammer darüber, dass damals in der Elisabeth-Gruppe das in so sensiblen Finanzbereichen nötige vier-Augen-Prinzip keine Anwendung gefunden habe. Außerdem sei wohl auch in der Buchhaltung einiges schief gelaufen, sodass die ganze Betrugskette erst 2018 nach zwei Jahren aufgefallen sei.

Verteidiger Hengst, der die Frau auch schon vor dem Arbeitsgericht vertreten hatte, konnte dem Schöffengericht nach dem Motiv des Ehepaares, das eigentlich als Vollzeitbeschäftigte der Elisabeth-Gruppe finanzielle ganz gut aufgestellt war, erläutern, „dass Beide über ihre Verhältnisse lebten und mit Geld nicht gut umgehen konnten.“ Als Beispiel dafür nannte der Anwalt ein neues Auto und dazu noch eine Eigentumswohnung.

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Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Schöffengericht das persönliche Schicksal der Angeklagten nach dem Verlust ihres Mannes und ihr umfassendes Geständnis und beließ es bei 21 Monaten Haft auf Bewährung.

| Autor: Helge Kondring