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St. Anna Hospital. (Archiv)

69.000 Euro Honorar für erfundene Dozenten

Eine große Krankenhausgesellschaft wie die St. Elisabeth-Gruppe mit vier Krankenhäusern, Alten- und Pflegezentren sowie zwei Hospizen investiert auch in Fort- und Weiterbildung. Dazu kommen externe Dozenten ins Haus, die über das Sekretariat des Bildungszentrums gegenüber dem St. Anna-Hospital abgerechnet werden. Doch nicht alle Dozenten existierten wirklich, wie sich im Spätherbst 2018 bei einer Prüfung der ausgezahlten Honorare herausstellte. Die zuständige Sekretärin hatte auf insgesamt 92 fingierte Rechnungen Honorare in Höhe von insgesamt 69.000 Euro beglichen, die später auf ihrem Konto landeten.

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Zur Rede gestellt, unterschrieb die Frau, deren Mann ebenfalls in der Aufnahme eines Krankenhauses der Elisabeth-Gruppe arbeitete, nicht nur einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses sondern auch eine Schuldanerkenntnis über 69.000 Euro. Und dennoch landete das Ganze jetzt beim Arbeitsgericht, weil die von Geschäftsführer Theo Freitag und Rechtsanwalt Dr. Barg vertretene Arbeitgeberin nach Schuldanerkenntnis und Trennung wegen der Rückführung des fehlenden Geldes eine genaue Aufstellung der Vermögensverhältnisse der Frau haben wollte. Die bekam die Geschäftsführung auch. Aber die war so ungenau, „dass wir damit fast nichts anfangen konnten,“ so der Geschäftsführer jetzt im Gütetermin vor Arbeitsrichterin Große-Wilde. Außerdem hatte die Ex-Sekretärin mit Rechtsanwalt Hengst jetzt auch noch finanzielle Forderungen an ihre ehemalige Arbeitgeberin geltend gemacht.

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In dieser komplizierten Situation versuchte es das Gericht mit einem Vorschlag, um dieses mit einem Streitwert von mindestens 69.000 Euro nicht gerade billige Verfahren gütlich und damit für beide Parteien kostengünstig zu beenden. Danach zieht die Elisabeth-Gruppe 6.900 Euro (10 Prozent) von ihrer Erstattungsforderung für einige Honorarzahlungen ab, die von der Klägerin in Zweifel gezogen worden waren. Das können beide Seiten sich jetzt überlegen. Der Ehemann der Klägerin, der ebenfalls ins Visier der Prüfer geraten war, kann sich nach seinem zwischenzeitigen Ableben nicht mehr äußern. Sollte es keine Einigung geben, mit der die Schuldanerkenntnis finanziell im Sinne der Elisabeth-Gruppe umgesetzt werden kann, wird der Prozess im April fortgesetzt. (AZ 3 Ca 2534/18)

| Autor: Helge Kondring