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1. Tag der Trinkhalle im August 2016 an der Trinkhalle am Heimatmuseum.

Bewerbung bis 30. November 2021

Immaterielles Kulturerbe gesucht

Seit 2013 arbeiten in Deutschland die Länder und der Bund an einer Bestandsaufnahme des Immateriellen Kulturerbes, jetzt startete die neue Bewerbungsrunde, die bis zum 30 November 2021 offen ist. Gemeinschaften und Gruppen, die lebendige Traditionen pflegen und praktizieren, können sich bewerben. Das Aufnahmeverfahren soll Impulse geben für die Aufwertung und Weitergabe von gesellschaftlich prägendem Immateriellem Kulturerbe. Deutschland setzt hiermit Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 um. In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft für das Verfahren zuständig. Das Ministerium wird von einer unabhängigen Expertenjury bei der Auswahl auf Basis des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs beraten.

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Das nordrhein-westfälische Landesinventar umfasst inzwischen zwölf kulturelle Ausdrucksformen: Anlage und Pflege von Flechthecken; Bochumer Maiabendfest; Bolzplatzkultur; Brieftaubenwesen; Haubergswirtschaft im Siegerland und in angrenzenden Regionen; Martinstradition; Osterräderlauf in Lügde; Rheinischer Karneval mit all seinen lokalen Varianten; Schützenwesen; Steigerlied; Traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein; Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet.

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Weitere Informationen, Beratung und Unterstützung bietet die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn allen Interessierten und Bewerbenden kostenfrei an. Eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Beteiligung der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. findet am Montag, 10. Mai 2021, als Online-Videokonferenz statt. Kontakt und Anmeldung unter: landesstelle@ike.upb.de mehr Info

| Quelle: Land NRW