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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD

Die Ratsfraktionn von CDU und SPD bittet die Vorsitzende des Umweltausschusses, Barbara Merten, folgend Antrag mit auf die Tagesordnung der nächsten Umweltausschuss-Sitzung, am Mittwoch, 21. November 2018, 16 Uhr, zu nehmen: Beschlussvorschlag. „Der Ausschuss für Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, bei der Anwendung der Eingriffsregelung nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Stadt Herne folgende Kriterien zu berücksichtigen: Landwirtschaftliche Flächen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. zur Optimierung von Fließgewässern) und dann im Einvernehmen mit dem Eigentümer in Anspruch zu nehmen. Als Alternativen für Ausgleich- und Ersatz-Maßnahmen bieten sich z. B. die Waldvermehrung aus stadtökologischen Gründen, insbesondere auf Industrie-Brachflächen, sowie die Optimierung von bereits vorhandenen Grünflächen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes einschließlich der Zurückdrängung von Neophyten an.

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Um die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu unterstützen, sind sogenannte Poolmaßnahmen im Voraus zu verwirklichen, die ansiedlungswilligen Betrieben zur Beschleunigung der entsprechenden Verfahren angeboten werden können. Begründung: Es zeigt sich, dass Flächen für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Ballungsraum immer schwerer zu finden sind. Interessen- und Existenzkonflikte durch andere Nutzungsformen sind häufig vorprogrammiert. Eventuelle Bauvorhaben verzögern sich teilweise auf unbestimmte Zeit. Dadurch wird die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gefährdet. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind für die Erwerbsgrundlage für die im Ruhrgebiet noch tätigen Landwirte vorgesehen. Sie stellen Produkte nach dem Prinzip „Produktion der kurzen Wege“ für die Bevölkerung im Ruhrgebiet her. So entsteht u. a. eine positive Ökobilanz aufgrund kürzerer Transportwege. Auch das Landschaftsbild wird durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Kontext von Bebauung und Industrieflächen positiv geprägt. Aus diesen Gründen sind die landwirtschaftlichen Flächen zu sichern. Die Optimierung bereits vorhandener Freiflächen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung des Aussterbens von Arten und bereichert den städtischen Lebensraum.

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Insbesondere für Kinder eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, heimische Arten in ihrem natürlichen Lebensraum kennenzulernen. Das Vordringen von Neophyten ist zudem ein immer größer werdendes Problem für die freie Landschaft aber auch für Waldflächen im Ballungsraum. Die natürliche Vegetation wird durch Neophyten wie das Drüsige Springkraut, den Riesenbärklau, die Goldrute, den Japanischen Staudenknöterich und die Spätblühende Traubenkirsche verdrängt. Die durch die hier genannten Pflanzen flächig bewachsenen Bereiche sind so für die bei uns ursprünglich und natürlicher Weise vorkommende Vegetation verloren. Überdies können diese Neophyten auch nicht die wichtigen Schutz-, Klima- und Erholungsfunktionen von Pflanzen im Ballungsraum nachhaltig erfüllen. Durch das Vorhalten sogenannter Poolmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben durch die Beschleunigung der entsprechenden Verfahren unterstützt."

| Quelle: SPD und CDU Fraktion Herne