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Opfer von häuslicher Gewalt können mit dem neuen Gesetz zur Anordnung von elektronischen Fußfesseln besser geschützt werden (Symbolbild).

Reaktionen zur Entscheidung der Bundesregierung

Fußfessel für Gewalttäter beschlossen

Am Freitag (8.5.2026) beschloss der Bundestag mit einer großen Mehrheit, dass bei häuslicher Gewalt künftig elektronische Fußfesseln angeordnet werden können. Elektronische Fußfesseln sollen den Aufenthaltsort von Gewalttätern überwachen und Alarm schlagen, wenn sie sich etwa der Wohnung eines Opfers nähern.

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Ebenso können Familiengerichte nun Täter verpflichten, an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Kursen teilzunehmen. Diese Entscheidungen orientieren sich am spanischen Vorbild. Hier gebe es seit 2009 die so genannte elektronische Aufenthaltsüberwachung. halloherne hat bei der Frauen und Mädchenberatungsstelle Schattenlicht nachgefragt, wie sie die Entscheidung des Bundes bewerten.

'Nur ein Baustein von vielen'

Grundsätzlich begrüßen Annelie Gogolla und Antonie Brieske das neue Gesetz, jedoch machen sie deutlich, dass es kein Allheilmittel ist und eher als ein Baustein von vielen gegen häusliche Gewalt und Femizide gesehen werden müsste. „Ein Problem dabei ist, dass es erst greift, wenn Gewalt bereits passiert ist. Es ist auch nur bei Hochrisikofällen vorgesehen. Hochrisikofall bedeutet dabei eine konkrete und erhebliche Gefahr für das Opfer“, erläutern Gogolla und Brieske.

Engmaschige Kontrollen gefordert

Dies werde vom Familiengericht entschieden. Die Einsatzdauer der Fußfessel sei auch auf die Dauer der Schutzanordnung durch eben dieses Gericht begrenzt. Diese Anordnung kann bei fortdauernder Gefahr verlängert werden. „Hier wäre es wichtig, dass durch Polizei und Gericht die Gefahrensituation engmaschig geprüft werde. Die elektronische Aufenthaltsüberprüfung reicht alleine nicht aus. Der Täter kann die Zeit abwarten und dann gegen die Betroffene erneut Gewalt ausüben. Des Öfteren werden Frauen nach Monaten oder Jahren erneut angegriffen“, berichten Brieske und Gogolla.

Befürworten grundsätzlich das neue Gesetz (v.l.): Antonie Brieske und Annelie Gogolla von der Frauen- und Mädchenberatungsstelle Schattenlicht.

Hierbei merken sie aber auch an, dass nur ein geringer Teil von Betroffenen Kontakt zu Hilfesystemen oder der Polizei habe. Dennoch ist es gut, dass den Betroffenen durch das Gesetz ein größeres Sicherheits- und Freiheitsgefühl gegeben werde. „Viele betroffene Frauen berichten uns, dass sie Angst haben, ihre Wohnung zu verlassen und dadurch kein normaler Alltag mehr möglich sei“, zeigen sich die beiden Beraterinnen betroffen.

Ferner befürworten die beiden Frauen auch die Verpflichtung zu Anti-Gewalt-Kursen, da mit diesen Gewaltmuster durchbrochen werden und Rückfallrisiken gesenkt werden können. Überhaupt sei es wichtig, dass es flächendeckend mehr Angebote zur Täterarbeit, nach den Richtlinien der Bundesgemeinschaft für Täterarbeit, geben würde.

'Einsatz von Fußfesseln verhindert keine Femizide'

Svenja Kröger vom Frauenhaus Herne macht deutlich, dass die Hilfestelle grundsätzlich den Einsatz von elektronischen Fußfesseln positiv bewerte.

Auch das Frauenhaus Herne begrüßt die Entscheidung des Bundestages. Dennoch machen sie deutlich: Der Einsatz von Fußfesseln verhindere keine Femizide. „Eine elektronische Fußfessel generiert keine absolute Sicherheit, da es eventuell auch zu technischen Fehlern kommen kann. Die Justiz darf sich jetzt nicht darauf ausruhen“, macht Svenja Kröger vom Frauenhaus Herne auf Anfrage von halloherne deutlich.

Ähnlich wie die Beratungsstelle Schattenlicht verweist das Frauenhaus Herne auf die hohen Hürden für die Frauen, diesen Schutz überhaupt erst zu bekommen. „Die Fußfessel kommt erst bei einem hohen Risiko zum Einsatz. Demnach muss im Vorfeld die massive Gewalt belegt worden sein, beispielsweise durch eine Haftstrafe des Täters oder durch Krankenhausaufenthalte des Opfers. Viele Frauen haben große Angst eine Gewaltschutzanordnung zu beantragen, weil sie eine höhere Bedrohung durch den Täter fürchten“, führt Kröger weiter aus.

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Viel wichtiger sei aus Sicht des Frauenhauses, Schulungen für alle beteiligten Institutionen anzubieten. „Risikostufen dürfen nicht falsch eingestuft werden. Gewalt passiert, auch wenn sie nicht sofort sichtbar ist“, betont die Mitarbeiterin des Frauenhauses abschließend.

Sonntag, 17. Mai 2026 | Autor: Julia Blesgen