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DRK-Anwalt: 'Arbeitsverhältnis war zerrüttet'

„Wir können mir ihr nicht mehr zusammenarbeiten.“ So zitierte Rechtsanwalt Peter Närdemann im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht die Vorgesetzte einer Mitarbeiterin aus der Verwaltung der „DRK-Pflege-/Betreuungs- und Service Wanne-Eickel GmbH“, die Ende Oktober 2020 die Kündigung zum 30. November 2020 bekam und dagegen mit Rechtsanwältin Uzunkol Kündigungsschutzklage erhoben hatte. Sie habe sich diskriminiert gefühlt, angeblich auch zu wenig Geld bekommen und forderte wegen angeblichen Mobbings auch Schadenersatz in Höhe von 7.500 Euro.

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Die Sache mit der angeblichen Unterbezahlung ihres mit fast 2.600 Euro brutto dotierten Jobs war vor Gericht schnell geklärt. Die von der Klägerin beanspruchte Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro sei ausschließlich den Mitarbeitern im Pflegebereich zugute gekommen, und die Klägerin habe in der Buchhaltung gearbeitet, so der DRK-Anwalt. Und das Weihnachtsgeld wurde deshalb nicht gezahlt, weil sich das Fälligkeitsdatum in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinde, so die entsprechende Regelung beim DRK.

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Arbeitsrichter Kühl ließ auch den geforderten Schadenersatz wegen angeblicher Mobbingvorwürfe nicht unerwähnt. Dafür sei die Klägerin „darlegungs- und beweispflichtig“, und „diese Vorwürfe könnten sich auch als unberechtigt herausstellen.“ Und so endete das Ganze mit einem Vergleich, in dem es beim Ende des Arbeitsverhältnisses Ende November bleibt, die Klägerin allerdings 1.300 Euro Abfindung bekommt, und das DRK auf die Rückforderung eines bereits gezahlten Teils einer Sonderzahlung verzichtet. Da die Klägerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Termin teilnehmen konnte, nahm ihre Anwältin eine zweiwöchige Widerrufsfrist mit, um den Vergleich mit ihrer Mandantin besprechen zu können. (AZ 2 Ca 1750/20)

| Autor: Helge Kondring