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Aufgrund von der neuen CO2-Abgabe, als auch gestiegenen Betriebskosten, erhöht Entsorgung Herne die Müllgebühren - nach eigenen Angaben 'moderat'.

'Moderate' Steigerung auch aufgrund von höheren Betriebskosten

CO2-Abgabe: Entsorgung passt Gebühren an

Aufgrund der erstmaligen CO2-Abgabe der Müllverbrennungsanlagen, sowie der aktuellen Tarifabschlüsse und der sukzessiven Umstellung des Fuhrparks auf alternative klimafreundliche Antriebstechnologien, werden die Gebühren von Entsorgung Herne für das Jahr 2024 in den Bereichen Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst moderat angepasst, heißt es in einer Mitteilung von Freitag (15.12.2023).

Die Jahresgebühr für die wöchentliche Leerung einer 120 Liter Restmülltonne beträgt 2024 441,97 Euro pro Jahr (2023: 416,67 Euro). Es ergibt sich eine Erhöhung der Gebühr um 25,30 Euro im Jahr. Unterm Strich steigt die Gebühr damit um 2,11 Euro pro Monat.

Für die 120 Liter Restmülltonne mit 14-täglicher Leerung erhöht sich die Jahresgebühr 2024 um 16,57 Euro von 270,60 € auf 287,17 Euro. Monatlich steigt die Gebühr somit um 1,38 Euro. Um 12 Cent erhöht sich monatlich die Gebühr für die 80 Liter Biotonne. Die Jahresgebühr dafür in 14-täglicher Leerung steigt von 33,19 Euro auf 34,59 Euro im Jahr 2024. Die Neufassung der Abfallgebührensatzung tritt Anfang Januar 2024 in Kraft.

Straßenreinigung steigt auch an

Die Straßenreinigungsgebühr steigt bei der wöchentlichen Reinigung pro Meter Grundstücksseite um 41 Cent von 5,93 Euro (2023) auf 6,34 Euro im kommenden Jahr. Die Mehrbelastung für Grundstückseigentümer mit einer Veranlagung von 10 Frontmetern beträgt also 4,10 Euro für das ganze Jahr oder 8 Cent pro Reinigung.

Auch die Kosten für die Straßenreinigung wird angepasst (Archivbild).

Die Winterdienstgebühren werden gegenüber dem Vorjahr je zu „behandelndem“ Meter in Streustufe 1 um 32 Cent von 0,82 Euro auf 1,14 Euro pro Meter erhöht. Grundstücke, die der Streustufe 2 zugeordnet sind, zahlen keine Winterdienstgebühren. Die Neufassung der Gebührensatzung Straßenreinigung/ Winterdienst tritt Anfang Januar 2024 in Kraft.

Die Erläuterungen

Zur Erläuterung der gestiegenen Kosten schreibt Entsorgung Herne: Entsorgung erbringt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger alle angebotenen Dienstleistungen ohne Gewinnorientierung. Im Sinne des Kommunalabgaberechts arbeitet die Anstalt des öffentlichen Rechts kostendeckend und ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Entsorgung Herne sieht sich der Daseinsvorsorge im ökologischen und sozialen Rahmen verpflichtet. Dazu gehört neben Klimaschutz und Ressourcenschonung auch ein flächendeckendes Dienstleistungsangebot zu fairen Gebühren.

Freitag, 15. Dezember 2023 | Quelle: Entsorgung Herne