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Zöllner der FKS des HZ Dortmund überprüften während einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

Am Donnerstag (9.3.2023) prüften 139 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund während einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Die Beschäftigten des Hauptzollamts Dortmund aller vier Standorte der FKS (Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen) kontrollierten 526 Personen und führten 38 Prüfungen von Geschäftsunterlagen bei im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, durch.

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Bei den Kontrollen ergaben sich 112 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.

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Im Einzelnen ergaben sich in 42 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS DO: 10; FKS GE: 16; FKS HA: 10; FKS SI: 6), 43 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS DO: 20; FKS GE: 1; FKS HA: 20; FKS SI: 2), 19 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS DO: 5; FKS GE: 6; FKS HA: 4; FKS SI: 4), 8 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS DO: 4; FKS GE: 0; FKS HA: 2; FKS SI: 2).

| Quelle: Hauptzollamt Dortmund