halloherne.de lokal, aktuell, online.
Masken zum Schutz vor dem Corona-Virus.

Betretungsverbot für Psychiatrien wird gelockert

Besuche in LWL-Kliniken wieder möglich

Patienten und Angehörige dürfen sich freuen: Die Besuchsregelungen in Zeiten der Corona-Pandemie werden in den Kliniken des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gelockert. Ab Mittwoch (20.5.2020) können Angehörige nach der neuesten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW Patientinnen der 21 LWL-Kliniken wieder besuchen - allerdings mit Einschränkungen.

„Das ist für die Patienten und für alle Mitarbeitenden in den LWL-Kliniken eine gute Nachricht, denn regelmäßige Besuche tragen bei unseren Patienten zu deren Genesung bei“, sagt LWL-Direktor Matthias Löb. Nach neun Wochen des Betretungsverbotes für die LWL-Kliniken sei das trotz aller notwendigen Vorsicht bei der weiter herrschenden Corona-Pandemie ein wichtiger Schritt zurück in einen normalen Klinikalltag, so Löb.

Matthias Löb.

Zuvor bereits wurden die neuen, vom Land gelockerten Besuchsregelungen in den LWL-Pflegezentren und -Wohnverbünden umgesetzt - mit größtenteils sehr positiver Resonanz. „Die Angehörigen freuen sich über die Besuchsmöglichkeiten und nehmen die gute Versorgung der Bewohner sowie den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter mit großer Dankbarkeit wahr“, berichtet LWL-Klinikdezernent Prof. Dr. Meinolf Noeker. Mit diesen positiven Erfahrungen in den Pflegezentren ließen sich nun auch in den LWL-Kliniken die Lockerungen bei den Besuchsregelungen erfolgreich umsetzen, so Noeker. In LWL-Pflegezentren werden jüngere wie ältere Menschen aller Pflegegrade rund um die Uhr versorgt. In den LWL-Wohnverbünden leben Menschen mit sehr unterschiedlichen Behinderungen in stationären und ambulanten Wohnangeboten als Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Ab Mittwoch darf in den meisten LWL-Kliniken nach der NRW-Corona-Schutzverordnung in der Regel eine Person maximal einen Besuch pro Tag und Patient machen. Unbedingt erforderlich ist die vorherige telefonische Terminabsprache mit der Klinik. Besuche auf den Stationen sind weiterhin nicht erlaubt. Stattdessen haben alle Kliniken aber eigens ausgewiesene Besuchsräume eingerichtet.

Ausnahmen bilden noch die LWL-Kliniken in Paderborn, Lippstadt und Warstein - hier treten die gelockerten Besuchsregelungen aus organisatorischen Gründen erst ab 25. Mai bzw. 2. Juni in Kraft.

In den vier LWL-Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Dortmund, Marl-Sinsen, Hamm und Marsberg gab es bisher schon Besuchsregelungen als Ausnahmen vom Betretungsverbot, damit Kinder und Jugendliche nicht über Wochen von ihren Familien getrennt sind. Diese Besuchsregelungen bleiben weiterhin bestehen.

Nach der Schutzverordnung musste jede Klinik ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erstellen, um diese Besuche zu ermöglichen. Das Konzept setzt Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes um. Es sieht dabei unter anderem die Überprüfung (Screening) aller Besucher auf Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion sowie die Mund-Nasen-Schutz- und Desinfektionspflicht für Besucher vor.

Die Bitte der LWL-Kliniken: Wer Patienten besuchen will, sollte auf jeden Fall nur angemeldet kommen und sich vorher telefonisch bei den jeweiligen LWL-Kliniken über die genauen Anmelde- und Besuchsabläufe informieren.

Mittwoch, 20. Mai 2020 | Quelle: LWL Pressestelle