
Archäologie-Tagung für Sondengänger

Das Interesse, Archäologie mit freiwilligem Engagement zu unterstützen, wird immer größer, haben die Fachleute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) auf einer Fachtagung mit über 100 Sondengängern im LWL-Museum in Herne beobachtet. Sondengänger nehmen - mit Billigung der LWL-Archäologen - Metalldetektoren zur Hand, um historische Relikte aus Eisen, Silber, Gold, Bronze und anderen Metallen im westfälischen und lippischen Boden zu entdecken.
Leider gebe es aber auch immer wieder Menschen, die illegal nach archäologischen Schätzen suchen, so LWL-Chefarchäologe Prof Dr. Michael Rind. Hier ein Interview der LWL-Pressestelle mit dem Chef-Archäologen.
LWL: Es gibt rund 300 Sondengänger allein in Westfalen und Lippe. Wie arbeitet die LWL-Archäologie für Westfalen mit ihnen zusammen?
Rind: Sondengänger sind eine wertvolle Unterstützung für uns als Archäologen. Sie untersuchen mit den Metallsonden nicht nur in enger Absprache mit uns Flächen, in denen Bodendenkmäler verborgen sind, die durch Baumaßnahmen, landschaftliche oder auch landwirtschaftliche Eingriffe in ihrer Existenz bedroht sind. Sondengänger, die von uns eine Genehmigung erhalten haben, sind fast immer auch historisch sehr interessiert und beobachten solche Flächen aufmerksam, um Zerstörungen und Schäden durch illegale Schatzsucher zu verhindern.
LWL: Wie kann man eigentlich Sondengänger werden?
Rind: Metalldetektoren sind heute für jeden auf dem Markt gegen das entsprechende Geld zu haben. Der tatsächliche Einsatz der Geräte bei der Suche nach archäologischen Relikten ist jedoch mit Regeln und Gesetzen verbunden. Genehmigungen dafür müssen bei den Oberen Denkmalbehörden beantragt werden. Damit verbunden ist auch ein Informationsgespräch bei den zuständigen LWL-Archäologen. Die Genehmigungen werden dann zeitlich begrenzt für ein bestimmtes Suchgebiet ausgestellt.
LWL: Was passiert, wenn Sondengänger ohne Genehmigung Funde aus der Erde holen?
Rind: Damit macht sich der Betreffende strafbar und betätigt sich faktisch als illegaler Ausgräber. Je nach Tatbestand werden solche Vergehen mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Jeder archäologische Fund muss nach den aktualisierten Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes den Archäologen gemeldet werden. Handelt es sich um ein Fundstück von besonderem wissenschaftlichem Wert, muss der Fund gegen eine angemessene Belohnung abgegeben werden.