
Stellungnahme
Arbeitsrechts-Plänen der Großen Koalition
Zu den Arbeitsrecht-Plänen der Großen Koalition übt Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr / Westfalen (AGV) 'Dirk W. Erlhöfer Kritik und nimmt dazu wie folgt Stellung: „Was SPD, CSU und CDU bei den Koalitionsverhandlungen für eine erneute Große Koalition beim Thema Arbeitsrecht vereinbart haben, wird jedem Unternehmer die Zornesröte ins Gesicht treiben. Während die nun veröffentlichten Einzelheiten in Gänze – wie bereits befürchtet - nicht der große Aufbruch für Deutschland bedeuten, liegt mir ein Thema besonders schwer im Magen: Die neuen Regelungen zur sachgrundlosen Befristung sind bar jeder Notwendigkeit und ein echter Schlag für die Unternehmen der Region.
Dabei ist die Reduzierung der Maximaldauer einer sachgrundlosen Befristung von heute 24 auf dann 18 Monate noch nicht einmal das größte Problem. Dass aber Unternehmen bereits ab 75 Beschäftigte demnächst nur noch 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristet beschäftigen dürfen, ist nicht nur willkürlich, sondern beraubt die Unternehmen der dringend benötigten Flexibilität. Das geht gar nicht. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen müssen schnell reagieren können, wenn Auftragszahlen steigen oder plötzlich wieder sinken. Gemeinsam mit unserem ohnehin starren Kündigungsschutz verhindert die Große Koalition so flexiblen Personaleinsatz an gleich zwei Fronten."