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Bettina am Orde.

Zurück in die gesetzliche Krankenkasse

Die Untersuchung des Beratungsunternehmens PremiumCircle Deutschland GmbH im Auftrag der Bundesfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bescheinigt den Gesetzlichen Krankenkassen bessere Leistungen, besonders im Bereich von Kuren und Rehabilitation, heißt es in einer Presseinformation der Knappschaft vom Mittwoch (9.1.2019). Für die Studie untersuchte PremiumCircle 103 Mindestkriterien, 100 davon sind im Leistungskatalog der Gesetzlichen enthalten. Sogar im Vergleich mit den Top-Tarifen der Privaten klaffen Lücken. In den Bereichen der Palliativversorgung, der häuslichen Krankenpflege, der Psychotherapie und bei Impfungen hat die Gesetzliche Krankenversicherung oftmals das bessere Leistungsspektrum. Die Knappschaft, als eine der großen gesetzlichen Krankenkassen, bietet ihren Kunden einen umfangreichen Reiseschutz durch kostenlose Impfungen. „Ich bin über das Ergebnis der Studie nicht überrascht. Uns ist es wichtig, unseren Kunden eine qualitativ hochwertige und innovative Versorgung anzubieten, die weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog hinausreicht“, so Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft.

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Grundsätzlich kann sich die Frage nach der Gesetzlichen oder der Privaten Krankenversicherung schon in jungen Jahren stellen. Wer dann schon viel verdient, selbstständig oder Beamter ist, kann in eine Private Krankenversicherung eintreten. Doch Vorsicht: Nichtarbeitende Ehegatten oder Kinder müssen separat versichert werden. Mit chronischen Krankheiten kann es zudem erheblich teurer sein, in eine Private zu wechseln.

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Problematisch wird es oft für Privatversicherte, wenn sich die Lebensumstände ändern. Geringeres Einkommen, Kinder oder die Erhöhung der Versicherungsprämien können Gründe sein, warum die Private Krankenversicherung plötzlich zu teuer wird. Zudem können bestimmte Krankheitsbilder zum Ausschluss führen. Dann wollen Versicherte oftmals zurück in die Gesetzliche. Dieses entspricht allerdings nicht dem Grundgedanken, dem Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die in jungen Jahren noch von niedrigen Beitragssätzen der Privaten profitierten, wollen später – mit steigendem Alter – auf die womöglich mittlerweile für sie preiswerter gewordenen Gesetzlichen ausweichen. Daher ist die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Menschen, die älter als 55 Jahre sind, haben grundsätzlich keine Chance mehr zu wechseln. Einzige Ausnahme: Die Aufnahme in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Partners. Dabei darf, neben weiteren Voraussetzungen, das eigene Einkommen (zum Beispiel Rente oder Mieteinahmen) nicht über 445 Euro liegen, beziehungsweise bei einem Minijob nicht über 450 Euro im Monat. Menschen bis zu einem Alter von 55 Jahren können in eine Gesetzliche Kasse wechseln, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen unter 60.750 Euro liegt. Die Wahl des Krankenversicherungssystems will gut durchdacht sein, denn nicht alles was zunächst günstig erscheint, zahlt sich auch später aus.

| Quelle: knappschaft