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Viele unterschiedliche Kulturen kommen im Integrationsrat zusammen.

Wer wählen darf und wer zur Wahl steht

Wahl des Integrationsrates

Am Sonntag, 13. September 2020, steht parallel zu den Kommunalwahlen auch die Wahl des Integrationsrates (IGR) der Stadt Herne an. Der IGR einer Kommune ist die demokratische Vertretung der Menschen, die eine internationale Familiengeschichte haben und somit keine Berechtigung besitzen, sich an den Kommunalwahlen in den Städten und Gemeinden zu beteiligen. Der IGR in Herne besteht aus 23 Mitgliedern, von denen 15 in direkter Wahl von den Wahlberechtigten gewählt werden. Die übrigen acht Mitglieder sind vom Rat bestellte Stadtverordnete.

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Diese Durchmischung - direkt gewählte Migrantenvertreter und vom Stadtrat entsandte Mitglieder - soll einer engeren Verzahnung mit dem Rat dienen. Im IGR arbeiten die gewählten Migrantenvertreter und Ratsmitglieder regelmäßig auf Augenhöhe zusammen. In NRW sind alle Kommunen, in denen mehr als 5.000 Ausländer leben, verpflichtet, Integrationsräte einzurichten.

Der kommunaler IGR ermöglicht politische Teilhabe für die Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte und soll im besten Fall als Bindeglied zwischen Gesellschaft und der Stadtverwaltung fungieren. Gesellschaftliche und politische Teilhabe ist für Migranten eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration und eine erfolgreiche Integrationspolitik der Stadt.

Viele der Integrationsratsmitglieder haben einen türkischen Migrationshintergrund.

Zur Wahl stehen Mitglieder folgender Listen

  • 1. - Migrantenbündnis Herne (MBH), 30 Kandidaten ,
  • 2. - Linke, 4 Kandidaten
  • 3. - Interkulturelle Herner Migranten (IHM), 5 Kandidaten
  • 4. - AfD, 2 Kandidaten
  • 5. - Integration. Gemeinsam. Herne. (I.G.H.), 18 Kandidaten

Worum geht es?

Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migranten. Dabei geht es nicht nur um politische Mitsprache, es geht um wichtige Weichenstellungen für ein friedvolles Zusammenleben in seiner ganzen kommunalen Vielfalt. Es geht um Bildung, Arbeit, soziale und kulturelle Teilhabe, Maßnahmen gegen Rassismus und die Integration von Neuzugewanderten. Die Mitglieder des Integrationsrates arbeiten ehrenamtlich.

Was macht der Integrationsrat?

  • Fördert eine bessere politische Beteiligung von Migranten
  • setzt sich für das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige ein
  • Antidiskriminierungsarbeit
  • Verbesserung der Schulerfolge und Ausbildungs- und Arbeitsplatzperspektiven von Migranten und deren Kindern
  • Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Angebote für Kinder und Jugendliche, Seniorenarbeit und ähnliches
  • Der Integrationsrat kann Anträge an den Stadtrat und an die Stadtverwaltung richten
  • Er berät den Rat, die Ratsausschüsse und die Stadtverwaltung in Fragen der kommunalen Integrationspolitik.

Wer darf den Integrationsrat wählen?

Der Integrationsrat bemüht sich darum, die verschiedenen Kulturen miteinander zu verbinden.

Bei dieser Wahl dürfen alle in Herne lebenden Ausländer, Spätaussiedler, Deutsche, die eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, und Menschen, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch ihre Geburt in Deutschland erworben haben, an die Wahlurnen treten.

In Herne waren das am Stichtag (9.8.2020) 35.462 Personen. Sie alle müssen am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

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Die vom Landesintegrationsrat NRW favorisierte Zusammensetzung aus zwei Dritteln Migrantenvertretern sowie einem Drittel Ratsmitglieder hat sich bewährt und wird vom Gesetzgeber in der Begründung des § 27 Abs. 1 GO NRW empfohlen.

| Autor: Carola Quickels