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Gebühren der Friedhöfe.

Von wegen, der Tod ist umsonst

Im Landesdurchschnitt kostet die Beisetzung einer Urne 1.352 Euro. Das hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW in seinem Friedhofsgebührenvergleicht - Sarg- und Urnenbestattungen - ermittelt. 2.004 Euro kostet die Bestattung einer Urne in Herford. In Gütersloh dagegen zahlt man 531 Euro für dieselbe Leistung. Diese beiden Extreme macht der Vergleich der Friedhofsgebühren deutlich, den der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW im November 2019 vorgenommen hat.

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Der BdSt NRW hat die Friedhofsgebühren-Satzungen in den Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern ausgewertet. Ziel war es zu ermitteln, wie hoch die Friedhofsgebühren (Grabnutzung, Grabbereitung, Benutzung der Trauerhalle) für eine Bestattung in einem Sargwahlgrab und in einem Urnenreihengrab sind. Die Gebühr für eine 30-minütige Nutzung einer Trauerhalle hat der BdSt NRW jetzt erstmals ermittelt. Während die Stadt Aachen 70 Euro verlangt, sind es in Detmold 495 Euro. hier geht es zur pdf zum Gebührenvergleich

Die höchste Gesamtgebühr für eine Bestattung in einem einstelligen Sargwahlgrab bei einer Nutzungszeit von 30 Jahren fällt in Kerpen mit 5.152 Euro an. Das liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt von rund 3.150 Euro. In Gütersloh kostet dieselbe Leistung 1.934 Euro.

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Der BdSt NRW hat die Gebühren der städtischen Friedhofsträger ermittelt. „Angehörige sollten prüfen, ob sie den Verstorbenen auf einem kirchlichen Friedhof beisetzen können. Dort sind die Gebühren häufig niedriger“, rät Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW.

| Quelle: BdSt NRW