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Jahrespressegespräch

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zieht Jahresbilanz

In seinem ersten Jahrespressegespräch 2020, nach Übernahme seines Amtes im April 2019 zog der Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Dr. Siegbert Gatawis, ein insgesamt positives Resümee für das Jahr 2019. Die weitere Entwicklung sieht er trotz hoher Belastung des Gerichts zuversichtlich.

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Geschäftsentwicklung

„Die Zahl der am Jahresende anhängigen Verfahren ist gegenüber dem Vorjahr um 17 Prozent zurückgegangen, aber mit 10.624 das dritte Jahr in Folge fünfstellig“, stellte Dr. Gatawis fest. „Diese hohe Anhangs-Belastung werden wir in den kommenden Jahren weiter reduzieren“, gab sich der Präsident optimistisch. Trotz aktuell rückläufiger Eingänge im Asylbereich sind noch gut 5.000 Asylverfahren am Verwaltungsgericht anhängig, bei denen sehr häufig umfangreiche und zeit-intensive Anhörungen der Kläger erforderlich sind. 2019 wurden gleichwohl mit 4.215 Verfahren annähernd doppelt so viele Asylverfahren erledigt wie eingegangen sind. „Die Erledigungsleistung (insgesamt 10.021 Verfahren) liegt deutlich über der Zahl der eingegangen Verfahren (7.878) und damit seit vier Jahren auf konstant fünfstelligem Niveau“, betonte Präsident Dr. Gatawis zufrieden.

Angesichts der hohen Zahl der erledigten Verfahren hob er die Leistung der aktuell 75 (Vorjahr: 71) Richter, darunter mehrere Teilzeitbeschäftigte, seines Gerichts hervor. „Entgegen anderslautenden Berichten insbesondere aus der Anwaltschaft sind wir nach wie vor in der Lage, unseren Personalbedarf mit hervorragend qualifizierten Kollegen zu decken“, fuhr Dr. Gatawis fort und verband damit zugleich seinen Dank an die Mitarbeiter in den Serviceeinheiten und allen weiteren Arbeitsbereichen des Gerichts für die außerordentliche Einsatzbereitschaft. Ausdrücklich einbezogen in diesen Dank wurden die aus anderen Gerichtsbarkeiten abgeordneten Richter, die wertvolle Arbeit bei der Bewältigung der Verfahren leisten und deren Einsatz für einen weiteren Abbau der Anhangsbelastung auch künftig erforderlich ist. Schließlich verwies der Präsident auf im laufenden Jahr zu besetzende Stellen im richterlichen wie im nichtrichterlichen Bereich.

Ausblick

Im Anschluss an die Erläuterung der Geschäftszahlen wurde ein Ausblick auf im Jahr 2020 anstehende Veränderungen und zu erwartende wichtige Entscheidungen des Gerichts gegeben: Nach dem im vergangenen Jahr erfolgten Anschluss der Informationstechnik des Gerichts an das justiz-eigene zentrale Rechenzentrum setzt sich mit der ab Freitag, 1. Mai 2020, sukzessive in den einzelnen Kammern vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte der digitale Wandel im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fort. Zukünftig werden die Gerichtsakten vollelektronisch und damit papierlos geführt. Bis Ende 2021 wird dieser tiefgreifende Einschnitt in die bisherige Arbeitsweise und die damit verbundenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen für alle Kammern des Gerichts abgeschlossen sein.

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Dr. Gatawis betonte in diesem Zusammenhang, dass die Gerichtsangehörigen dieses Projekt mit besonderem Engagement vorbereiten und begleiten. Am Beispiel eines vor der neunten Kammer des Verwaltungsgerichts anhängigen Verfahrens, in dem es ab Dienstag, 10. März 2020, um Nachsorge-Kosten einer inzwischen geschlossenen Mülldeponie mit einer Klageforderung von rund 20 Millionen Euro geht, erläuterte der Pressesprecher des Gerichts, Wolfgang Thewes, wie komplex, arbeits- und zeitintensiv verwaltungsgerichtliche Verfahren sein können. Die Gerichtsakte besteht aus 16 Bänden, die Beiakten mit einer Vielzahl von im Detail streitiger Rechnungen umfassen 35 Leitz-Ordner und lassen den Umfang des Verfahrens erahnen. Die Kammer hat fünf Tage für die seit einem Jahr in sechs Erörterungsterminen vorbereite mündliche Verhandlung angesetzt. „Ein solcher Rechtsstreit ist nicht im Schnelldurchlauf zu bewältigen“, äußerte Dr. Gatawis mit Blick auf jüngst geäußerte Kritik an der Dauer einzelner Verfahren, die sich im Durchschnitt trotz der außerordentlich hohen Belastung in den letzten Jahren lediglich marginal verlängert hat. „Sorgfältig erarbeitete Entscheidungen entsprechen dem Auftrag der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf effektive Kontrolle der Exekutive und werden dem Rechtsschutz suchenden Bürger gerecht.“

| Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen