Verspätete Kündigung kostet 12.000 € extra
Eine sechswöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende ist und bleibt eine sechswöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende. Und wenn diese Frist nicht eingehalten wird, ist eine fristgerechte Kündigung erst zum Ende des nächsten Quartals möglich. Diese bittere Erfahrung musste jetzt der Herner Software-Entwickler ISAP AG vor dem Arbeitsgericht Herne machen und mit zwölftausend Euro zusätzlich bezahlen.
Das Unternehmen an der Robert-Bosch-Straße in Baukau hatte einem seit viereinhalb Jahren beschäftigten Software-Entwickler wegen spürbarer Umsatzrückgänge in seiner Abteilung am 10. November "betriebsbedingt" zum Jahresende 2015 gekündigt. Doch die Kündigung war an eine schon länger nicht mehr gültige Adresse des Mitarbeiters geschickt worden und kam zwei Tage später als "unzustellbar" zurück. Danach sei der Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch auf die nächste bevorstehende Kündigung hingewiesen worden, so ISAP-Justiziar Bergmann. Und die ging per Einschreiben mit Rückschein an die richtige Adresse raus. Der bei der Zustellung nicht angetroffene Adressat fand die Benachrichtigung im Kasten und holte das Schreiben am 20. November bei der Post ab.
Da war die Kündigungsfrist aber schon fünf Tage abgelaufen, wie Richterin Große-Wilde dem ISAP-Prozessvertreter zu bedenken gab. Der wehrte sich mit dem Vorwurf an den von Rechtsanwalt Schrage vertretenen Mitarbeiter, dass das Ganze "wie die Zwangsvereitelung des Kündigungszugangs aussieht." Klägeranwalt Schrage dazu: "Ihr Schnitzer mit der falschen Adresse soll uns jetzt zugeschoben werden?"
Erst danach stieg das Gericht in die Prüfung der Sozialauswahl bei der Kündigung ein. Immerhin ist der Betroffene allein verdienender Familienvater. Doch der einzig vergleichbare Kollege sei der Vorgesetzte des Klägers und immerhin schon seit 2004 dabei, trug die Arbeitgeberseite vor. Was blieb, waren Vergleichsverhandlungen über die Abfindung, wobei am Beendigungsdatum 31. März 2016 wegen der verspäteten Kündigung nicht mehr zu rütteln war.
Das Ergebnis: Ende des Jobs am 31. März 2016 mit Abrechnung bis dahin auf der Basis von monatlich 4.000 Euro brutto, 13.000 Euro Abfindung, "unwiderrufliche" Freistellung von der Arbeit und ein Zwischenzeugnis mit der Note "Sehr Gut". Damit ist auch eine Abmahnung in der Personalakte des Klägers hinfällig. Die hatte er sich eingehandelt, nachdem sein Dienstwagen aufgebrochen und der Generalschlüssel für das Firmengebäude gestohlen worden war. Anschließend waren dort mehrere Computer verschwunden. (AZ 3 Ca 3023/15)