
Infos über eine neue Frist durch gesetzliche Änderung
Stadtwerke: Änderungen beim Umzug
Wer einen Umzug plant, muss künftig daran denken, die Energieverträge mindestens 14 Tage vorher ab- bzw. anzumelden. Eine rückwirkende Verrechnung ist ab Freitag, 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Auf diese wichtige gesetzliche Änderung weisen die Stadtwerke Herne in einer Mitteilung von Dienstag (3.6.2025) hin.
Bisher konnten die Stadtwerke kundenfreundlich reagieren, wenn im Umzugsstress der Strom- oder Gasvertrag erst mit etwas Verspätung umgemeldet wurde, heißt es vom Unternehmen. Doch eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nun nicht mehr erlaubt. Das bedeutet: Wer ab Juni 2025 seinen Energievertrag nicht rechtzeitig kündigt, muss weiterhin die Kosten für die alte Verbrauchsstelle tragen. Auch die Anmeldung der neuen Wohnung muss mindestens zwei Wochen vor dem Einzug vorliegen.
Die An- und Abmeldung erfolgt ganz einfach auf der Internetseite der Stadtwerke unter www.stadtwerke-herne.de/umzug, im Online-Kundencenter, telefonisch unter 02323/592-555 oder persönlich in den beiden KundenCentern. Dafür benötigt man nur die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID), die auf jeder Rechnung steht. Die Zählerstände können nachträglich jeweils zum Tag des Aus- oder Einzugs angegeben werden.