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Dr. Renate Sommer

Stellungnahme

Sommer zu den Wahlen in der Türkei

Die ständige Türkei-Berichterstatterin der EVP-Fraktion, Dr. Renate Sommer (CDU), nimmt zu den Wahlen in der Türkei vom Sonntag (24.6.2018) wie folgt Stellung: „Mit dem Ergebnis der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkeihat Präsident Erdogan sein Ziel erreicht. Er ist Alleinherrscher in einem Land, das endgültig seine EU-Ambitionen begraben hat. Die Türkei ist nun weder eine Demokratie, noch ein Rechtsstaat. Dieser Ausgang der erstmals gleichzeitig stattfindenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen war leider zu erwarten. Erdogan erzielte mit knapp 53 Prozent die absolute Mehrheit bei den Präsidentschaftswahlen, und auch bei den Parlamentswahlen erhielt seine AKP, in „Volksallianz“ mit der ultranationalistischen MHP, mit 54 Prozent noch deutlich mehr als die Hälfte der Wählerstimmen. Ob dabei alles mit rechten Dingen zuging, zumal Erdogan sich noch während der Stimmenauszählung zum Sieger erklärte? Die Opposition jedenfalls bezweifelt das, wird letztendlich aber keine gezielte Wahlmanipulation beweisen können. Unterdessen spricht Erdogan am Wahltag von einer „demokratischen Revolution“ und einem „Fest der Demokratie“. Der Sultan verhöhnt sein eigenes Volk.

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Tatsache ist, dass sich die Türkei mit der gestern vollständig in Kraft getretenen Verfassungsreform endgültig von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hat. Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten gelten im Erdogan-Regime ja schon länger nicht mehr. Die neue Präsidialdiktatur verheißt nichts Gutes für Oppositionelle, Kritiker, Journalisten, religiöse Minderheiten oder Kurden im Südosten. Der EU-Ministerrat muss nun die Konsequenzen ziehen. Beitrittsverhandlungen aufrecht zu erhalten mit einem Kandidatenland, das die europäischen Grundwerte ausdrücklich abschafft, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Das Europäische Parlament hatte für diesen Fall bereits im vergangenen Jahr gefordert, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei unverzüglich zu beenden. Die künftigen EU-Türkeibeziehungen werden nur auf der Basis der Zollunion möglich sein. Aber auch hierfür fordert das Europäische Parlament die Erfüllung von Grundvoraussetzungen, nämlich Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte in der Türkei. Man darf gespannt sein, wie EU-Kommission und Ministerrat agieren werden.“

Montag, 25. Juni 2018 | Quelle: Büro Sommer