
Verbraucherzentrale NRW erklärt, für wen sie sinnvoll ist
So klappt die Grippeschutzimpfung
Nicht nur die Coronafälle steigen wieder kräftig an. Herbst und Winter sind auch Grippezeit. „Die Grippeschutzimpfung ist etwas aus dem Blickfeld geraten”, sagt Veronika Hensing, Leiterin der Herner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Dabei wird sie vielen Personengruppen empfohlen.“ Möglich ist die Impfung in Hausarztpraxen, Apotheken oder bei Beriebsärzten.
Darum ist sie sinnvoll
Die Grippeschutzimpfung soll die echte Grippe (Influenza) verhindern oder den Krankheitsverlauf abmildern. Eine Grippeschutzimpfung ist in diesem Herbst wegen der zunehmenden Corona-Zahlen besonders zu empfehlen, da eine zusätzliche Ansteckung mit einem Grippe-Virus das Immunsystem weiter schwächen könnte. Eine Grippe-Erkrankung wird durch Influenzaviren ausgelöst. In der Regel beginnt sie plötzlich mit Fieber oder deutlichem Krankheitsgefühl und Muskel- und/oder Kopf- schmerzen und Reizhusten. Vor allem bei älteren Menschen, chronisch Kranken und Schwangeren kann sie zu Komplikationen führen und in schweren Fällen sogar tödlich verlaufen.
Für wen sie sinnvoll ist
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grippeschutzimpfung allen Personen ab 60 Jahren sowie Menschen mit verschiedenen Vorerkrankungen. Das sind zum Beispiel chronische Atemwegs-, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten. Auch chronische neurologische Grunderkrankungen wie beispielsweise Multiple Sklerose gehören dazu. Empfohlen ist sie auch für Bewohner von Pflegeheimen und für Menschen, die regelmäßig engen Kontakt mit jemandem aus einer Risikogruppe haben. Eben- so für Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung auch früher) und für Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab einem Alter von sechs Monaten. Sinnvoll ist eine Grippeimpfung auch für diejenigen, die ein erhöhtes Risiko haben, sich im Beruf anzustecken.
Für diese Gruppen wird sie bezahlt
Für die oben genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Grippeschutzimpfung. Wer nicht dazu gehört und sich gegen Grippe impfen lassen möchte, sollte sich vom Arzt beraten lassen und vor der Impfung bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, ob die Kosten übernommen werden. Viele Krankenkassen bezahlen die Grippeschutzimpfung für unter 60-Jährige als sogenannte Mehrleistungen. Auch viele private Krankenversicherungen folgen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu den Personengruppen und übernehmen die Kosten. Eine Nachfrage bei der eigenen Kasse schafft Klarheit.
Hier kann man sich impfen lassen
Erste Anlaufstelle sind Hausärzte. Zudem dürfen inzwischen auch Apotheken alle Personen über 18 Jahre als Regelleistung gegen Grip- pe impfen. Allerdings bieten das nicht alle Apotheken an. Eine Über- sicht gibt es etwa beim Portal Mein-Apothekenmanager.de. Auch viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten die Influenza-Impfung an.
Zeitpunkt des Impfschutzes
Nach der Impfung dauert es zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich ab Oktober bis Mitte Dezember impfen zu lassen. Es kann aber auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Die Influenza-Impfung kann auch gleichzeitig mit einer Corona-(Booster-)Impfung verabreicht werden.