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SGS-Schließung nur mit Sozialplan

Weltweit beschäftigt die SGS (Societe Generale de Surveillance) rund 96.000 Mitarbeiter. Eine ihrer Töchter ist die TÜV Saarland GmbH, die in Herne-Baukau eine Niederlassung mit den Schwerpunkten „Zertifizierungen und Prüfungen“ hat und an der Bukauer Straße neun Mitarbeiter beschätigt(e). Ein Umzug von Düssseldorf nach Herne sollte eigentlich die wirtschaftliche Situation verbessern. Tat es aber nicht, wie die Hamburger Zentrale im Frühling bilanzierte um sich dann zu einer kurzfristigen Schließung des Standorts Herne zu entschließen. Eine unternehmerische Maßnahme, wie am Freitagnachmittag (20.12.2019) auch Arbeitsrichter Ulrich Nierhoff anmerkte. Das aber verbunden mit dem Hinweis, dass solche einschneidenden Maßnahmen mitbestimmungspflichig sind, wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt. Und der saß in Person von Dagmar Walotka zusammen mit dem Kölner Arbeitsrechtler Martin Pröpper als Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor der 5. Kammer des Gerichts, nachdem das von Katrin Rehkate und Rüdiger Haas vertretene Unternehmen drei Kündigungen und zwei Versetzungen ausgesprochen hatte.

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Zwei Mitarbeiter, darunter auch der Herner Abteilungsleiter, hatten sich schon durch Eigenkündigungen zum 30. April 2020 von der Niederlassung an der Baukauer Straße verabschiedet. SGS-Prozessvertreterin Rehkate konnte mit ihrem Argument, dass das alles im Dezember unter „enormem Zeitdruck“ abgelaufen sei, das Arbeitsgericht allerdings nicht beeindrucken. Die Kammer vermisste vielmehr die angemessene Beteiligung der Betriebsrätin, denn es gab weder einen Sozialplan noch einen Interessenausgleich. Und so blieb der Arbeitgeberseite auf Anraten des Gerichts nichts anderes übrig, als nach telefonischer Rücksprache mit Hamburg ein neues Verfahren unter Beachtung des Betriebsverfassungsgesetzes zuzusagen. Aus den bisherigen Anhörungen der Betroffenen werden erst einmal keine Konsequenzen gezogen, und es werden „zeitnah“ Anfang 2020 neue Gespräche über Sozialplan und Interessenausgleich mit dem Betriebsrat geführt, bei denen Rechtsanwalt Martin Pröpper mit am Tisch sitzen soll. Ein für den 3. Januar 2020 anberaumter Termin zur Einrichtung einer Einigungsstelle vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts sei damit „erledigt“, nahm Richter Nierhoff auch zu Protokoll. (AZ 5 BV Ga 2/19) Autor: Helge Kondring

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| Autor: Helge Kondring