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Tragetuchberaterin Sandra Fagone.

Schwangerschaft - zusätzliche Leistungen

Seit dem 1. Januar 2018 beteiligt sich die Knappschaft mit 200 Euro an Kosten, die während der Schwangerschaft einer Versicherten entstehen können, wie tag - das Mitgliedermagazin der Knappschaft - in seiner neusten Ausgabe berichtet. Das sind Kosten, die normalerweise nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Der Zuschuss gilt pro Schwangerschaft, jedoch darf er nicht über den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten liegen.

Die Zahlung erfolgt nach Vorlage von Rechnungen oder Rezepten. Der Zuschuss von 200 Euro kann beispielsweise für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bei familiärer Vorbelastung oder auf ärztliche Empfehlung verwendet werden oder auch für einen Toxoplasmose-Test für Schwangere, die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko durch regelmäßigen Kontakt mit Haustieren haben, insbesondere mit Katzen.

Auch für die sogenannte Hebammen-Rufbereitschaft gilt der Zuschuss. Die Knappschaft beteiligt sich damit an den Kosten, die für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme entstehen - unmittelbar vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin für maximal sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen oder zur Versorgung der Versicherten berechtigt ist. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe enthalten. mehrInfo

Mittwoch, 21. März 2018 | Autor: Knappschaft, Dr. Wolfgang Buschfort