Schausteller klagen vor dem Verwaltungsgericht
Herne/Gelsenkirchen. In den letzten Jahren hatte die für Gewerberecht zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in Sachen Cranger Kirmes im Gegensatz zu früheren Jahren wenig zu tun. Das hat sich in diesem Jahr durch den gefüllten Terminkalender von Schausteller Oscar Bruch jun. geändert. Bruchs Riesenrad Bellevue, seit zwei Jahrzehnten Blickfang auf der Cranger Kirmes, kann in diesem Jahr keine Fahrgäste in 55 Meter Höhe zu einem Superausblick auf Herne und Umgebung befördern, weil eine weitere Großveranstaltung in Luxemburg ihren Beginn zeitlich so nahe an das Ende der Cranger Kirmes gerückt hat, dass für Abbau in Herne und Aufbau im Nachbarland nur noch vier Tage Zeit geblieben wären.
Ein Ding der Unmöglichkeit für den Schausteller, der sich für Luxemburg entschied und sich in Herne mit einem seiner Meinung nach gleichwertigen Ersatzgeschäft bewarb: Dem sogar drei Meter höheren Skys Lounge Wheel. Doch die Stadt, die neben Bruchs Bewerbung noch zwei weitere und ihrer Meinung gleichwertige Bewerbungen der Schausteller Kipp und Sohn sowie Burkhard-Kleuser auf dem Tisch hatte, entschied sich in dieser Situation für das Losverfahren, aus dem Schausteller Burkhard-Kleuser als Gewinner hervorging.
Die beiden unterlegenen Schausteller nahmen das nicht hin und reichten Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein, wo die Kammer von Vizepräsidentin Blum-Idehen in beiden Fällen wohl noch rechtzeitig vor der Cranger Kirmes verhandeln und entscheiden wird. Wegen des laufenden Verfahrens wollte sich die Stadt vor zwei Wochen nicht äußern. Als Sprecher der Cranger Kirmes sprach Timo Krupp in der Herner WAZ am 25. April allerdings die Hoffnung aus, "dass wir uns freuen würden, wenn für das Bellevue im kommenden Jahr wieder eine Bewerbung abgegeben wird."