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Organstreitverfahren: „PUA IV – Kindesmissbrauch“

Fünf Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV der 17. Wahlperiode des Landtags NRW („PUA IV – Kindesmissbrauch“) haben am Mittwoch (10.11.2020) beim Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen den Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und den Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der „PUA IV – Kindesmissbrauch“ soll mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Landesregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden und der Behörden des Kreises Lippe hinsichtlich der sexuellen Übergriffe auf Kinder und Jugendliche auf einem Campingplatz in Lügde und gegebenenfalls an anderen Orten untersuchen und aufklären.

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Ferner soll er prüfen, welche Schlussfolgerungen aus seinen Untersuchungsergebnissen gezogen werden müssen. Die Antragsteller begehren die Feststellung, dass die Antragsgegner dadurch gegen Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2 der Landesverfassung verstoßen haben, dass sie dem Untersuchungsausschuss einen wesentlichen Teil der auf der Grundlage eines Beweisbeschlusses angeforderten Akten nicht zugeleitet haben. Ferner liege ein Verstoß gegen diese Bestimmung darin, dass sie dem Untersuchungsausschuss ganz überwiegend keine unbearbeiteten Originalakten zugeleitet haben, soweit diese Akte keine Informationen enthalten, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 177/20.

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| Quelle: Verfassungsgerichtshof NRW
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