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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet warnt die Städte im Kammerbezirk davor, der klammen Haushaltslage mit weiteren Steuererhöhungen zu begegnen (Symbolbild).

IHK Mittleres Ruhrgebiet fordert schnell Klarheit bei der Grundsteuer B

„Noch eine Hängepartie können wir uns nicht leisten“

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet warnt die Städte im Kammerbezirk davor, der klammen Haushaltslage mit weiteren Steuererhöhungen zu begegnen. „In der aktuellen Wirtschaftssituation wäre das ein völlig falsches Signal“, ermahnt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Bergmann die Städte zur Umsicht. „Wir stecken mitten in einer Wirtschaftskrise, weitere Belastungen sind nicht vertretbar.“

Bergmann begrüßte das Signal, das die Stadt Essen unlängst ausgesendet hatte: Bochums Nachbarkommune möchte den Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 2026 bis 2030 um jeweils einen Prozentpunkt senken, also um insgesamt fünf Prozentpunkte. „Auch wenn diese Entlastung marginal ausfällt, so ist sie doch ein Signal“, so Bergmann weiter. „Die Unternehmen in Essen können sich in den nächsten Jahren darauf verlassen, dass die Gewerbesteuer nicht steigen wird.“

Zudem fordert der IHK-Hauptgeschäftsführer die Kommunen Bochum, Herne, Witten und Hattingen dazu auf, möglichst schnell Klarheit in Sachen Grundsteuer B zu schaffen. „Noch eine Hängepartie können wir uns nicht leisten“, so Bergmann mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Turbulenzen und den in Kürze anstehenden Entscheidungen in den Stadträten.

Bei der Grundsteuer B sind aktuell zwei Modelle im Gespräch: eine einheitliche Besteuerung von Gewerbeimmobilien und privaten Grundstücksbesitzern sowie ein Splitting-Modell, bei dem differenzierte Hebesätze zum Tragen kommen – und welches u.a. eine geringere Belastung von Besitzern eines Ein- oder Zweifamilienhauses bedeuten würde.

„Wir sprechen uns ganz klar für das erste Modell aus“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Bergmann. Bei diesem Modell sei keine Mehrbelastung Gewerbetreibender zu befürchten. Auch Bochums Kämmerin Dr. Eva Maria Hubbert sowie die Stadtverwaltungen in Herne und Hattingen favorisieren das erste Modell, die Räte der drei Städte müssen aber noch entscheiden. Laut einem Gutachten des Städte- und Gemeindebundes birgt das Modell mit differenzierten Hebesätzen „erkennbar ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko“. Grundstücksbesitzer könnten eher gegen eine differenzierte Besteuerung klagen, weil sie eine Ungleichbehandlung bedeute.

Mittwoch, 20. November 2024 | Quelle: Sven Frohwein / IHK