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Wahlen im November 2021 im Erzbistum Paderborn

Oder, so vielfältig wie Ihre Kirche?

Männlich, alt, weiß.

Im Erzbistum Paderborn finden am Samstag und Sonntag, 6. und 7. November 2021 Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR), zum Gesamtpfarrgemeinderat (GPGR) sowie zum Kirchenvorstand (KV) statt. Dabei handelt es sich um wichtige Gremien der pastoralen Mitverantwortung. Gestalten Sie Kirche vor Ort mit!

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In der Vorstellung vieler Menschen sind die Mitglieder in den Gremien der pastoralen Mitverantwortung überwiegend männlich, älter, deutsch und weiß. Dies entspricht aber nur teilweise der Realität. Und ganz sicher entspricht es nicht einer Wunschvorstellung. Vielmehr soll sich in den Gremien die Vielfalt der Kirchenmitglieder widerspiegeln. Dabei ist das Erzbistum Paderborn auf einem guten Weg.

Bei der Wahl 2017 wurden rund 3.000 Mitglieder gewählt, davon waren 1050 Männer und 1950 Frauen. Das entspricht einem Anteil an Frauen von 65 Prozent. Der Frauenanteil ist im Lauf der Zeit kontinuierlich gestiegen. Bei der Wahl 2001 lag er noch bei 58 Prozent.

Die größte Gruppe der ehrenamtlich in Gremien Engagierten besteht aus 40- bis 50-Jährigen. Genauso gut sind aber auch über 90-Jährige noch in Gremien engagiert. Und auch junge Menschen machen mit. So hatten bei der Wahl 2018 einige neue Kirchenvorstände gerade einmal das Mindestalter von 21 Jahren erreicht. Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat haben bereits Jugendliche ab 14 Jahren ein aktives und passives Wahlrecht.

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in ihrer Gemeinde wahrnehmen. Zusammen mit dem Pfarrer berät der PGR die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens.

Zu den Aufgaben des PGR gehört es, Aktivitäten im Gemeindeleben anzuregen und zu koordinieren. Dies betrifft sowohl liturgische Fragen wie Fragen der Verkündigung und sozial-caritative Hilfen. Der Schwerpunkt liegt auf der Gemeindearbeit. Im übergreifenden Sinne ortskundig zu sein, ist daher eine Voraussetzung für die Arbeit im Pfarrgemeinderat.

Was ist der Gesamtpfarrgemeinderat?

Auf der Ebene von Pastoralverbünden oder Pastoralen Räumen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Mitwirkung und Interessenvertretung:

  • Jede Pfarrei oder Pfarrvikarie wählt einen eigenen Pfarrgemeinderat. Im Pastoralverbund oder Pastoralen Raum wird dann per Entsendung der Pastoralverbundsrat gebildet.
  • Im Pastoralen Raum wird ein Gesamtpfarrgemeinderat gebildet. Dabei wählt jede Pfarrei mit eigener Kandidaten- und Wählerliste eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern für den Gesamtpfarrgemeinderat (GPGR).

Der GPGR ist damit zuständig für alle Themen, die Pastoralverbünde oder Pastorale Räume betreffen. Die Vorsitzende / der Vorsitzende wird aus dem Kreis der gewählten und berufenen Mitglieder gewählt. Aus diesen Gruppen wird auch der Vorstand gebildet, dem der Leiter des Pastoralverbundes als amtliches Mitglied angehört. Im GPGR stellen die gewählten Mitglieder mindestens die Mehrheit. Zur Bearbeitung lokaler Fragen bildet der GPGR Gemeindeausschüsse. Finanzielle Fragen werden im Finanzausschuss behandelt. Darüber hinaus kann der GPGR Sachausschüsse bilden, ebenso ist es möglich, für zeitlich befristete Projekte entsprechende Ausschüsse zu bilden.

Was ist der Kirchenvorstand?

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes besteht aus der Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden trifft der Kirchenvorstand Entscheidungen über die Mittelverwendung der Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in wirtschaftliche, rechtliche und technische Angelegenheiten der kirchlichen Einrichtungen eingebunden.

Kurz gefasst: Mit seiner Tätigkeit schafft der Kirchenvorstand die materielle Voraussetzung, dass die Gemeinde ihre seelsorgerischen und karitativen Aufgaben wahrnehmen kann.

Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer oder Pfarrverwalter der Gemeinde, gegebenenfalls einem weiteren Geistlichen (Vikar) und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern zusammen.

Donnerstag, 20. Mai 2021 | Quelle: Dekanat Emschertal