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Die Bahn baut Lärmschutzwände in Herne.

Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel hat, hohe Lärmbelastung zu identifizieren. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt. Insgesamt sind in der ersten Phase rund 38.000 Beteiligungen eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform erreichbar. Am Mittwoch, 24. Januar 2018, beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis Mittwoch, 7. März 2018, wird die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Der Teil A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung erstellt, der unter diesem Link abrufbar ist.

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Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Die erste Phase wurde vom 30. Juni - 25. August durchgeführt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet auch zur kommenden zweiten Phase eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über diese Adresse erreichbar ist.

Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann ab Mittwoch, 24. Januar 2018, über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht bereits im Internet zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird rechtzeitig zum Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung: Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Montag, 22. Januar 2018 | Quelle: Pressebüro der Stadt Herne