halloherne.de lokal, aktuell, online.
Die beiden Herren haben kein Problem, sie fliegen oder klettern ihrem Ziel entgegen.

Die Verkehrswacht rät

Karneval: Bitte nur mit Taxi, Bus und Bahn

Einmal im Jahr ist alles anders . . .ja, nur die Promille-Grenze bleibt.

Mit dem Rathaussturm am Donnerstag, 28. Februar 2019, steuert die Karnevalssaison auf ihren Höhepunkt zu. Viele Jecken freuen sich auf Sitzungen, private Feiern und den Straßenkarneval. Die Verkehrswacht Wanne-Eickel wünscht alle Narren für die kommenden Tage viel Spaß, mahnt aber gleichzeitig, sich danach nicht unter Alkoholeinfluss ans Steuer zu setzen. „Leider gibt es immer noch Menschen, die Gesundheit und Leben von sich und anderen aufs Spiel setzen, indem sie betrunken Auto fahren“, so Heinrich Hendricks der Vorsitzende der Verkehrswacht Wanne-Eickel „Dies ist umso weniger zu verstehen, da es in der Regel genügend Alternativen gibt, mit Bus und Bahn oder Taxi zur Feier und zurück zu kommen.“ Die Folgen von Alkohol- und Drogenfahrten können dramatisch sein: In NRW verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr 30 Verkehrstote, die aufgrund von Alkohol und Drogen am Steuer verunfallten.

Obacht: Auf dem Heimweg das Taxi bestellen - oder den Öffi benutzen.

„Wer sich betrunken oder nach Drogenkonsum ans Steuer setzt, handelt absolut unverantwortlich“, mahnt Heinrich Hendricks. Am besten plant man bereits vor der Feier, wie man mit Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln hin- und zurück kommt. Dann kommt man erst gar nicht in Versuchung, sich trotz des einen oder anderen Biers nach der Party ans Steuer zu setzen. Auch könne man vorab jemanden in einer Gruppe bestimmen, der oder die konsequent auf Alkohol verzichtet. „Die Devise muss in jedem Fall lauten: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht!“, so der Vorstand, der Verkehrswacht.

Auch drohen Alkoholfahrern Konsequenzen: Wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird beim Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Aber bereits ab 0,3 Promille geht die Polizei von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Wer durch seine Fahrweise auffällt, kann bereits wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden. Deswegen sollte man sich am besten nur nüchtern ans Steuer setzen. Und für Fahrer bis 21 Jahre gilt ein generelles Alkoholverbot.

Auch am Tag nach der Feier sollten sich diejenigen Narren, die dem Alkohol besonders zugesprochen haben, eine Auszeit vom Autofahren gönnen. Schließlich wird Alkohol nur sehr langsam abgebaut, sodass man am nächsten Morgen oft noch nicht fahrtüchtig ist.

Donnerstag, 28. Februar 2019 | Quelle: Verkehrswacht