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Michelle Müntefering.

Stellungnahme Michelle Müntefering

Kabinett beschließt Bonus für Pflegekräfte

In dieser Woche hat das Bundeskabinett den Bonus für Pflegekräfte beschlossen. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering erklärt dazu:

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„Mit diesem Bonus würdigt die Bundesregierung den besonderen Einsatz der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie. Gerade in Herne und Bochum hat die Gesundheitswirtschaft mit mehreren Krankenhäusern und vielen Pflegeinrichtungen eine große Bedeutung. Für mich steht aber auch fest: Wir müssen uns im Parlament für weitere Verbesserungen der Situation der Beschäftigten in der Pflege einsetzen. In meinen Gesprächen im Wahlkreis höre ich immer wieder: Die Arbeitsbedingungen, aber auch und die Bezahlung der Pflegekräfte muss deutlich besser werden. Ich bin überzeugt: Gerade für unsere alternde Gesellschaft wird auch eine gute Pflege immer wichtiger.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick: Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren

Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang). Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft."

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Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.

| Quelle: Büro Michelle Müntefering