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An den Grundschulen soll ab 15. Juni 2020 wieder Regelbetrieb stattfinden.

NRW-Beschluss lässt Abstandsregeln entfallen

Grundschulen öffnen wieder

Grundschüler in Nordrhein-Westfalen sollen ab Montag, 15. Juni 2020, wieder regulär unterrichtet werden. Das kündigte das NRW-Schulministerium am Freitag (5.6.2020) an. Bis zu den zwei Wochen später startenden Sommerferien sollen alle Grundschüler die Schulen unter der Woche besuchen.

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Aus einer Mail an die Schulen, die der halloherne Redaktion vorliegt, geht hervor, dass der Kita- und Schulbetrieb laut dem Schulministerium in Bezug auf Kontakt- und Abstandsregeln gesondert zu betrachten ist. Daher trete die Notwendigkeit der Abstandswahrung zurück, sofern konstante Lerngruppen gebildet und Infektionen durch Vermeidung von Durchmischung vermieden werden können.

Ferner bedeutet dies, dass die Klassengrößen wieder an die ursprüngliche Anzahl angepasst werden und eine Aufteilung mit Abstand in den Klassen durch weniger Tische entfallen.

Die Klassenverbände sollen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum verbringen. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien, schreibt das Schulministerium.

Ferner sollen durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten auch Trennungen der Gruppen außerhalb des Unterrichts gewährleistet sein. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen sei, gelte auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, heißt es weiter. Weiterhin sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände nicht betreten.

Für die Schüler gilt, dass sie auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandamie verpflichtet sind, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Jedoch sollen die Erziehungsberechtigten darauf achten, dass die Schüler vor dem Besuch keine der bekannten Covid-19-Symptome aufweisen. Sofern Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020.

An den weiterführenden Schulen sei laut Schulministerium eine Durchmischung deutlich schwieriger zu vermeiden, daher gelten hier weiter die vorher getroffenen Regelungen.

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Das Schulministerium sieht die Änderungen als „einen weiteren wichtigen Schritt zu einer verantwortungsvollen Normalität“, insbesondere für die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Alle, vor allem Schüler, bräuchten nun ein Signal, dass Schule wieder „normal“ stattfinden könne. Dies unter dem Vorbehalt, dass das Infektionsgeschehen sich weiterhin rückläufig entwickelt. Das Ziel sei, nach den Sommerferien in allen Schulformen den Regelbetrieb wieder aufzunehmen.

| Autor: Marcel Gruteser