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17.899 Euro Detektivkosten

Fristlose Kündigung nach 35 Jahren

Nach einer Bürgerbeschwerde über einen Kehrmaschinenfahrer von Entsorgung Herne griff die Arbeitgeberin zu einem ungewöhnlichen Mittel. Sie setzte zwischen dem 24. Juli und dem 16. August 2020 einen Privatdetektiv auf den 57 Jahre alten und seit 1985 bei der Stadt beschäftigten Mann an und kündigte nach dessen Bericht am 3. September 2020 fristlos. Der Bericht des Privatdetektivs, dessen Einsatz 17.899 Euro kostete, enthielt nicht nur Verkehrsverstöße wie dreimal die Missachtung einer Rotlicht zeigenden Ampel und einmal überhöhte Geschwindigkeit sondern auch die Feststellung, dass der Mitarbeiter es mit seiner Dienstzeit nicht so genau nahm sondern stattdessen auch private Dinge wie zum Beispiel Einkaufen in Recklinghausen erledigte.

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Der Mitarbeiter, dessen Kündigung das Integrationsamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe trotz eines Behindertenausweises zustimmte, zog mit Rechtsanwalt König vor das Arbeitsgericht. Dort gab Richter Kühl am Freitag (2.10.2020) im Gütetermin zu bedenken, dass die Kündigung wohl wirksam sein könnte, wenn sich die Gründe der von Rechtsdirektor Maykemper und Personalleiter Linning vertretenen Stadt als begründet herausstellen sollten. Deshalb der Vorschlag des Richters, die fristlose in eine Kündigung mit sozialer Auslauffrist bis zum 31. März 2021 umzuwandeln und dem Mann bis dahin bei sofortiger Freistellung sein monatliches Bruttogehalt von 3.200 Euro weiter zu überweisen.

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Die Prozessvertreter der Stadt, die auf die Kündigungsschutzklage mit einer Widerklage auf Erstattung der Detektivkosten geantwortet hatten, waren mit dieser „einvernehmlichen“ Lösung einverstanden und wollten dann auch auf die Erstattung der Detektivkosten verzichten. Aber Klägeranwalt König bestand nach so langer Beschäftigungszeit seines Mandanten auf einer angemessenen Abfindung. Doch das ging der Arbeitgeberseite zu weit. Und so muss das Arbeitsgericht Anfang Dezember verhandeln, wobei es, wie Richter Kühl schon ankündigte, zu „einer umfangreichen Beweisaufnahme“ kommen wird. (AZ 2 Ca 1710/20)

| Autor: Helge Kondring