
Pfarrei St. Christophorus Wanne-Eickel
Friedhofsgebührensatzung genehmigt
Die Pfarrei St. Christophorus Wanne-Eickel gibt bekannt, dass die neue und einheitliche Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe St. Barbara Röhlinghausen, St. Laurentius Wanne-Nord und St. Marien Eickel sowohl durch das Erzbischöfliche Generalvikariat als auch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurden.
Beide Satzungen können in der Friedhofsverwaltung, Herzogstr. 23, 44651 Herne nach Terminabsprache eingesehen werden und sind im Internet auf der Homepage veröffentlicht.