Entlassener Gärtner klagt auf besseres Zeugnis
Am 18. Juli 2014 wurde er wegen Manipulation von Zeiterfassungs-Systemen der Herner Stadtverwaltung zu seinen Gunsten "fristlos verhaltensbedingt entlassen." Mitte Dezember 2014 trennte sich die Stadt von dem mittlerweile 33 Jahre alten Gärtner nach zehnjähriger Beschäftigung vor dem Arbeitsgericht durch Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung zum 31. März 2015, und Arbeitgeber Stadt verpflichtete sich, das Arbeitsverhältnis bis dahin auf der Basis von 2.500 Euro brutto abzurechnen. Bei dieser Einigung (halloherne berichtete am 17. Dezember unter "Lücken in der Zeiterfassung genutzt") hatte Richter Nierhoff der von Justiziar Maykemper und Abteilungsleiter Riedel (Stadtgrün) vertretenen Stadt zu bedenken gegeben, dass die vom Ex-Mitarbeiter vorgenommenen Veränderungen seiner Arbeitszeit über die Nutzung von zwei der drei städtischen Zeiterfassungssysteme, die nach Feststellungen des Personalamts mindestens schon seit 2013 liefen, solange unbemerkt geblieben waren. Der damals von Rechtsanwältin Dr. Hüsken vertretene Kläger hatte leutselig erklärt, er habe die Erfassungssysteme "aus Gründen der eigenen Arbeitszeit-Sicherheit genutzt", wobei ihm die dabei aufgetretenen und erheblichen Unterschreitungen seiner Arbeitszeit von normalerweise siebeneinhalb Stunden "nicht so aufgefallen" seien.
Ein Jahr nach seiner Entlassung, die materiell noch recht glimpflich für den Gärtner abgelaufen war, reichte der Mann mit Anwältin Dr. Hüsken erneut Klage beim Arbeitsgericht ein. Das Zeugnis, das die Stadt ihm am 6. Juni ausstellte, hatte ihm nicht gefallen. Vor allem vermisste der Kläger den ausdrücklichen Hinweis darauf, als Betreuer Teilnehmer von Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen "beruflich erfolgreich wieder eingegliedert zu haben." Erstens, so Justiziar Maykemper jetzt vor Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Dewender, sei der Kläger Gärtner und kein Arbeitsvermittler, zweitens könne diese Behauptung nicht überprüft werden, und drittens tendiere der berufseingliedernde Effekt solcher Ein-Euro-Jobs ohnehin gegen Null.
Kompromissbereit zeigte sich die Stadt allerdings bei der Beurteilung seiner eigentlichen Aufgabe. Im Zeugnis steht nun, dass der Mitarbeiter "ein kenntnisreicher Betreuer war, der stets motiviert und zuverlässig seine Aufgaben ausgeführt hat und für die Wünsche der ihm anvertrauten Arbeitnehmer, denen er mit Rat und Tat stets zur Seite stand, immer ein offenes Ohr hatte." Außerdem wünscht die Stadt dem Mann "auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg viel Erfolg." (AZ 4 Ca 1967/15)