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Dirk W. Erlhöfer.

Stellungnahme

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen mit Sitz in Bochum, hat das von der Bundesregierung geplante Betriebsrätemodernisierungsgesetz am Wirtschaftsstandort Deutschland einen weiteren bürokratischen Bärendienst genannt und nimmt dazu in einem Schreiben vom 11.5.2021 wie folgt Stellung:

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„Arbeitsminister Heil scheint auf Biegen und Brechen den Koalitionsvertrag erfüllen zu wollen. Dieses Gesetz passt im Angesicht der Corona-Pandemie nun wirklich nicht mehr in die Zeit. Zur Eindämmung der Gesundheitskrise haben die Betriebspartner tausendfach unter Beweis gestellt, dass diese Partnerschaft keine einseitige Nachhilfe des Gesetzgebers benötigt. Mich und viele Unternehmer, mit denen ich mich regelmäßig austausche- stören insbesondere am geplanten neuen Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. Die Betriebsräte haben bereits heute weitgehende Beteiligungsrechte – etwa bei der Einführung von Homeoffice. Einen unkalkulierbaren Bürokratie-Aufwand sehe ich zudem in der geplanten Regelung, wonach Betriebsräte bei der Beurteilung von KI-Prozessen (KI: Künstliche Intelligenz) künftig externe Sachverständige hinzuziehen können.

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Der KI-Begriff ist im Gesetz nicht eindeutig definiert und damit sehr weitgehend auslegbar. Hier droht ein völlig unverhältnismäßiger Zusatzaufwand, der dem Wirtschaftsstandort Deutschland weitere Wettbewerbsnachteile verschaffen. Zu Lasten vor allem größerer Betriebe gehen meiner Ansicht nach auch die vorgesehenen Veränderungen von Wahlvorschriften und -Verfahren. Selbst bei allem Verständnis für betriebliche Mitbestimmung kann es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Kandidatensuche für Betriebsratswahlen in Unternehmen anzukurbeln. Deshalb ist die vorgesehene Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes für Initiatoren von Betriebsratswahlen abzulehnen. Kündigungen in dieser Personengruppe sind schon nach heutiger Rechtslage nahezu ausgeschlossen.“

| Quelle: Alexander Füten / AGV Ruhr