
Kostenlose Ersthilfe der Verbraucherzentrale Herne
Beratung für Hochwasser-Geschädigte
Infolge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch einen Anwalt, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen, teilte sie am Donnerstag (5.8.2021) mit. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an Verbraucher, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben.
Wer durch das Hochwasser Schäden erlitten hat, kann durchaus erleben, dass die Versicherung ganz anders reagiert als erwartet. Sollten bei der Schadensregulierung rechtliche Probleme auftreten, können Betroffene der Hochwasserkatastrophe die Versicherungsrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW aktuell kostenfrei nutzen. Durch die Entgeltbefreiung möchte die Verbraucherzentrale NRW den Betroffenen in ihrer akuten Notlage schnelle und unbürokratische Hilfe bieten.
30-minütiges Beratungsgespräch
Das Angebot umfasst ein 30-minütiges Beratungsgespräch zur ersten rechtlichen Einschätzung und Orientierung. Es dient dazu, die dringendsten Fragen der Betroffenen zu klären und eine erste qualifizierte rechtliche Einschätzung zu geben. Die Termine können in der Beratungsstelle Herne vereinbart werden.
Auch zu allen weiteren Fragen rund um Hochwasser, Starkregen und Versicherungsschutz steht die Verbraucherzentrale NRW mit Rat und Hilfestellung zur Verfügung.
Informationen zur Versicherungsrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW und zur Terminvereinbarung in der Beratungsstelle vor Ort gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1483.
Rat und Hilfestellung zu allen weiteren Fragen rund um Hochwasser und Starkregen erhalten Betroffene in der Beratungsstelle Herne unter www.verbraucherzentrale.nrw/herne, per Mail an oder über das zentrale Servicetelefon werktags von 9 bis 15 Uhr unter Tel 0211/3399 5845. Erste Antworten auf Fragen von Betroffenen gibt es außerdem auf www.verbraucherzentrale.nrw/unwetterschaden.