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5.000 € Abfindung und den Dienstwagen dazu

Als der langjährige Personalchef des Marien-Hospitals, Karl-Heinz Münch, am 23.1.2012 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Zahlung einer Abfindung ausschied, vereinbarte die Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital mit Münch einen befristeten Beratervertrag bis Ende Juli 2017. Seinen damals ein Jahr alten Dienstwagen vom Typ VW Touran durfte der ausscheidende Mitarbeiter ebenfalls mitnehmen. Der blieb im Eigentum der Stiftung, wobei die laufenden Kosten durch den auf monatlicher Basis von 291,67 Euro abgeschlossenen Beratervertrag über die Zahlung von 3.500 Euro pro Jahr gedeckt waren. Anderthalb Jahre später fusionierte die Stiftung mit der Vincenz-Gruppe (Anna-Hospital) zur Elisabeth-Gruppe. Der Ex-Personalchef schickte weiter seine Rechnungen, und die Buchhaltung der neuen Gruppe überweis weiter. Das ging bis Ende Juni 2015 so. Erst dann fragte sich die Chefetage der Elisabeth-Gruppe, was sie eigentlich mit Verträgen zwischen ehemaligen Angestellten der Stiftung und der Stiftung zu tun habe und stellte die Zahlungen ein.

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Ex-Personalchef Münch zog mit Rechtsanwalt Dr. Veltmann vor das Herner Arbeitsgericht, und klagte auf Einhaltung des Vertrages durch die Elisabeth-Gruppe als Rechtsnachfolgerin. Der Gütetermin vor Arbeitsrichterin Rohkämper-Malinowski machte jetzt seinem Namen und seinem gesetzlichen Auftrag alle Ehre. Die von Personalchef Röttger, Personalmanager Schmalenstroeer und Rechtsanwalt Dr. Barg vertretene Elisabeth-Gruppe kam Kläger Münch sehr weit entgegen. Vereinbart wurde eine einmalige Abfindung von 5.000 Euro brutto und der sofortige Übergang des mittlerweile fünf Jahre alten Dienstwagens in das Eigentum des Klägers. Kleinere Blechschäden in Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro sollen, wenn die Versicherung wegen Zeitablaufs nicht zahlt, ebenfalls auf Kosten der Gruppe beseitigt werden. Quasi als Gegenleistung trat Münch seine Ansprüche gegenüber seinem früheren Arbeitgeber Stiftung aus dem Aufhebungsvertrag von 2012 an die Elisabeth-Gruppe ab. (AZ 1 Ca 3042/15)

Montag, 8. Februar 2016 | Autor: Helge Kondring